Es geht um viel Geld!

Was sich für Studierende und ihre Eltern beim Bafög ändert

Geldscheine und Stempel mit BAföG-Amt Geldscheine und Stempel mit BAföG-Amt, 14.02.2020, Borkwalde, Brandenburg, Auf Geldscheinen steht ein Stempel mit dem Schriftzug BAföG-Amt. *** Banknotes and stamps with BAföG Amt Banknotes and stamps with BAföG Amt, 14 02 2020, Borkwalde, Brandenburg, On banknotes there is a stamp with the writing BAföG Amt
Das Bafög soll refomiert werden.
www.imago-images.de, imago images/Steinach, Sascha Steinach via www.imago-images.de

Studieren ist und bleibt teuer – das ändert sich jetzt beim Bafög!
Studieren sollen nicht nur die, die es sich leisten können. Deswegen soll das Bafög reformiert werden. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf jetzt auf den Weg weg gebracht. Studierende und ihre Eltern sollten jetzt genau lesen! Es gibt wichtige Neuerungen.
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1.000 Euro-Startgeschenk

Young lady  texting while using a laptop at the cafe.
Wer anfängt zu studieren, muss oft viel neu anschaffen, zum Beispiel einen Laptop.
Getty Images, filadendron

Laptop, Bücher oder der Umzug in die Uni-Stadt – gerade der Beginn eines Studiums reißt oft ein riesiges Loch ins Budget. Deswegen sollen Studienanfänger aus ärmeren Familien ab Herbst vom Staat 1.000 Euro Startgeld bekommen.

Bedingungen: Die „Erstis“, wie Studienanfänger an der Uni oft genannt werden, müssen unter 25 Jahre alt sein und beispielsweise Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das Bundesbildungsministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf grob, dass jährlich etwa 15.000 Studienanfänger profitieren könnten. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480.000 Erstsemester gezählt. Ab nächstem Wintersemester sollen Anträge gestellt werden können.

Anlaufstelle wird voraussichtlich das Portal „Bafög Digital“ sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann. Nach derzeitiger Planung soll das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Die 1.000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.

Mehr Bafög gibt es aber nicht

Das Bafög selbst steigt aber nicht, wenn es nach dem Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Bildungsministerium geht. Möglicherweise drücken die Koalitionspartner SPD und Grüne im Bundestag bei den Beratungen über das Vorhaben aber noch Änderungen durch. Auch Gewerkschaften und Studierendenvertreter fordern eine Anhebung und verweisen auf die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Und auch der bildungspolitische Sprecher der Union, Thomas Jarzombek (CDU), sagt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Bürgergeld um 12 Prozent steigt und zeitgleich die Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger leer ausgehen.“

Die Ampel hatte zuletzt zum Wintersemester 2022/23 das Bafög um 5,75 Prozent erhöht.

  • Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann damit 511 Euro pro Monat bekommen - darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen.

  • Auswärts sind es 452 plus 360 Euro für die Unterkunft.

Freibeträge ändern sich – so bekommen mehr Studierende Bafög

Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell. Hier setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine Anhebung der Freibeträge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um fünf Prozent erhöht werden, um den Kreis der Bafög-Empfänger zu vergrößern.

Hintergrund: In den vergangenen Jahren ist deren Zahl deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630.000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979 000. Höhere Freibeträge bedeuten, Eltern und Bafög-Empfänger dürfen künftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung heraus.

Das ändert sich bei der Rückzahlung

Das Bafög wurde seit seiner Einführung 1971 immer wieder reformiert. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt aber die Regel: Eine Hälfte gibt's geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden.

Bei der Rückzahlung, die etwa fünf Jahre nach dem Studium fällig wird und maximal 20 Jahre dauern darf, wird jetzt etwas mehr Druck gemacht. Die Reform sieht vor, dass künftig mindestens 150 statt wie bisher 130 Euro monatlich getilgt werden müssen. Die Raten würden an die „aktuelle Einkommens- und Preisentwicklung angepasst“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.

Flexi-Semester: Mehr Zeit fürs Studium!

Außerdem sieht die vorliegende Bafög-Reform die Einführung eines sogenannten Flexibilitäts-Semesters vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden. (dpa/eku)

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