Wie kommen Wahlergebnis und Sitzverteilung zustande?Bundestagswahl 2025: Sitzverteilung im Bundestag

Einer aktuellen Umfrage zufolge gibt es bei den Zustimmungswerten der Parteien derzeit kaum Veränderungen. (Archivbild)
Bundestagswahl: Am 23. Februar werden diese Sitze neu verteilt
Kay Nietfeld/dpa

Ein Bundestag, zwei Stimmen und 630 Abgeordnete
Wie kommt eigentlich die Sitzverteilung im Bundestag zustande? Welches System steckt dahinter, und wie repräsentativ ist es? Wir erklären, wie sich nach eurer Stimmabgabe entscheidet, wer einen Platz im Bundestag bekommt.

Personalisierte Verhältniswahl: So kommt das Ergebnis zustande

Das deutsche Wahlrecht für die Bundestagswahl ist im Grunde recht einfach. Es handelt sich dabei um das personalisierte Verhältniswahlrecht. Mit der ersten Stimme wählt ihr den Abgeordneten, der euren Wahlkreis vertreten und direkt in den Bundestag einziehen soll. Bundesweit gibt es 299 Wahlkreise. Die zweite Stimme gebt ihr der Partei, die ihr möglichst stark im Bundestag vertreten sehen wollt. Egal ob CDU/CSU, SPD, FDP, AfD, Grüne, BSW oder Linke - ihr gebt eure Stimme direkt an eine Partei. Der komplizierte Teil folgt erst nach dem Auszählen der Stimmen. Nun müssen die Ergebnisse aus Erststimmen- und Zweitstimmen in Einklang gebracht werden.

Wahlergebnisse aus den Bundesländern: Der Föderalismus soll sich im Bund widerspiegeln

Bisher galt: Jeder Kandidat, der einen der insgesamt 299 Wahlkreise für sich entscheidet, hat einen Sitz im Bundestag sicher. Die verbleibenden Sitze werden nun unter den Parteien so aufgeteilt, wie es das Wahlergebnis (laut Zweitstimmen) vorsieht. Dafür hat eine Partei vor der Wahl für jedes Bundesland Listen erstellt, die nun der Reihenfolge nach „abgearbeitet“ werden.

Da Deutschland ein föderalistisches Land ist, sollen die Bevölkerungsstärke und die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Bundesländer sowohl im Bundestag insgesamt als auch innerhalb der Fraktionen widergespiegelt werden.

Das geht so: Jedes Bundesland erhält gemessen am Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung eine entsprechende Anzahl Sitze im Bundestag. Es werden also beispielsweise mehr Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen als aus dem Saarland im Bundestag sitzen. Von diesen Sitzen wird jeder Partei die Menge zugeteilt, die ihnen laut Zweitstimmen im jeweiligen Land zusteht. Beispiel: Partei A gewinnt in Nordrhein-Westfalen 40 Prozent der Wählerstimmen und im Saarland 25 Prozent, stehen ihr 40 Prozent der Sitze für NRW und 25 Prozent der Sitze für das Saarland zu.

Aufgrund dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass sowohl das landesweite als auch das bundesweite Zweitstimmenergebnis jeder Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hat, berücksichtigt wird.

Lese-Tipp: Erststimme und Zweitstimme: So funktioniert die Bundestagswahl

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Wahlrechtsreform soll übergroßen Bundestag verhindern

Es gab nur ein Problem bei diesem Vorgehen: Oftmals gewann eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als dem Bundesland in der Fraktion eigentlich zustanden. Da bislang alle direkt gewählten Abgeordneten ein Anrecht auf einen Sitz im Bundestag hatten, hatte diese Partei nun mehr Sitze als ihr laut Zweitstimmenwahl zustanden, sogenannte Überhangmandate. Infolge dieser Überhangmandate stimmte das Verhältnis unter den Parteien auf Basis der Zweitstimmenwahl nicht mehr. Damit das Ergebnis wieder korrekt abgebildet werden konnte, erhielten nun auch die anderen Parteien zusätzliche Sitze, und zwar so viele, dass die Anzahl der Sitze wieder dem Ergebnis entsprachen.

Dies führte dazu, dass im Bundestag letztlich mehr Abgeordnete saßen als die ursprünglich vorgesehenen 598. In der Legislaturperiode 2017-2021 waren es 709. Im Moment sind es sogar 736. Diese „Aufblähung“ des Bundestages hat immer wieder zu Kritik geführt, weshalb der Bundestag am 17. März 2023 eine Reform des Bundestagswahlrechts beschlossen hat, die seit dem 14. Juni 2023 gilt.

Im nächsten Bundestag werden 630 Abgeordnete sitzen, diese werden gemäß der Zweitstimmen unter den Parteien, die mehr als fünf Prozent erreicht oder drei Direktmandate errungen haben, aufgeteilt. Sollte eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen haben, als ihr nun Sitze im Bundestag zustehen, so werden die Kandidaten mit dem schlechtesten Wahlergebnis gestrichen. Wenn also beispielsweise die Partei A im Bundesland X 30 Direktmandate gewonnen hat, dem Bundesland X aber innerhalb der Bundestagsfraktion von Partei A nur 28 Sitze zustehen, dann verlieren die beiden Abgeordneten, die das schlechteste Ergebnis haben, ihr Anrecht auf einen Sitz im Bundestag. Mit dem Wegfallen der Überhangmandate soll sichergestellt werden, dass die Zahl von 630 Abgeordneten nicht überschritten wird.

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