Falschparker und Rettungsgassen-Muffel aufgepasst
Diese Verstöße im Straßenverkehr sind richtig teuer
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können richtig teuer werden. Von Tempoblitzer bis Rettungsgasse – diese Bußgelder tun richtig weh.
Bußgelder für Rettungsgassen-Verweigerer und Falschparker: Das wird teuer
Seit November 2021 gilt der „neue“ Bußgeldkatalog. Die Verwarngelder wurden teilweise verdoppelt, außerdem neue Tatbestände eingeführt.
Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
NEU: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder für Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
Auch den Auto-Posern geht es ans Konto: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
Temposünder werden ordentlich zur Kasse gebeten: Bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h werden 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 bis 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 – 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro.
Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.
Bußgelder bei Tempoverstößen innerorts
Tempoüberschreitung | Neu | Alt |
---|---|---|
Bis zu 10 km/h | 30 Euro | 15 Euro |
11 bis 15 km/h | 50 Euro | 25 Euro |
16 bis 20 km/h | 70 Euro | 35 Euro |
21 bis 25 km/h | 115 Euro | 80 Euro |
26 bis 30 km/h | 180 Euro | 100 Euro |
31 bis 40 km /h | 260 Euro | 160 Euro |
41 bis 50 km/h | 400 Euro | 200 Euro |
51 bis 60 km/h | 560 Euro | 280 Euro |
61 bis 70 km/h | 700 Euro | 480 Euro |
Über 70 km/h | 800 Euro | 680 Euro |
Bußgelder bei Tempoverstößen auf Landstraßen und Autobahnen
Tempoüberschreitung | Neu | Alt |
---|---|---|
Bis zu 10 km/h | 20 Euro | 10 Euro |
11 bis 15 km/h | 40 Euro | 20 Euro |
16 bis 20 km/h | 60 Euro | 30 Euro |
21 bis 25 km/h | 100 Euro | 70 Euro |
26 bis 30 km/h | 150 Euro | 80 Euro |
31 bis 40 km/h | 200 Euro | 120 Euro |
41 bis 50 km/h | 320 Euro | 160 Euro |
51 bis 60 km/h | 480 Euro | 240 Euro |
61 bis 70 km/h | 600 Euro | 440 Euro |
Über 70 km/h | 700 Euro | 600 Euro |
Das passiert nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
„In der Regel muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von drei Monaten ab dem "Tattag" geahndet werden, danach gilt der Verstoß als verjährt“, erklärt der ADAC die Folgen bei Tempoverstößen und sonstigen Regelverletzungen.
Der Halter des Fahrzeugs erhält einen Anhörungsbogen, in dem die Umstände der Ordnungswidrigkeit, z.B. Zeit und Ort des Verstoßes, näher beschrieben sind. Die Anhörung bietet dem Fahrer die Gelegenheit zur Stellungnahme.
„Man ist verpflichtet, Angaben zur Person zu machen, falls diese unzutreffend sein sollten“, so der ADAC. Zum Tatvorwurf selbst dagegen braucht man sich nicht zu äußern. (dpa/aze)