Falschparker und Rettungsgassen-Muffel aufgepasst

Diese Verstöße im Straßenverkehr sind richtig teuer

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können richtig teuer werden. Von Tempoblitzer bis Rettungsgasse – diese Bußgelder tun richtig weh.

Bußgelder für Rettungsgassen-Verweigerer und Falschparker: Das wird teuer

Seit November 2021 gilt der „neue“ Bußgeldkatalog. Die Verwarngelder wurden teilweise verdoppelt, außerdem neue Tatbestände eingeführt.

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.

  • NEU: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder für Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.

  • Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.

  • Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.

  • Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.

  • Auch den Auto-Posern geht es ans Konto: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.

  • Temposünder werden ordentlich zur Kasse gebeten: Bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h werden 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 bis 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 – 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro.

  • Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.

Wenn Sie gegen aktuelle Verkehrsregeln verstoßen haben, könnte sich ein Einspruch lohnen. In diesem Artikel gibt es Tipps von einem Rechtsanwalt.

Bußgelder bei Tempoverstößen innerorts

TempoüberschreitungNeu Alt
Bis zu 10 km/h30 Euro15 Euro
11 bis 15 km/h50 Euro25 Euro
16 bis 20 km/h70 Euro35 Euro
21 bis 25 km/h115 Euro80 Euro
26 bis 30 km/h 180 Euro100 Euro
31 bis 40 km /h260 Euro160 Euro
41 bis 50 km/h400 Euro200 Euro
51 bis 60 km/h560 Euro 280 Euro
61 bis 70 km/h700 Euro480 Euro
Über 70 km/h800 Euro680 Euro
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Bußgelder bei Tempoverstößen auf Landstraßen und Autobahnen

TempoüberschreitungNeu Alt
Bis zu 10 km/h20 Euro10 Euro
11 bis 15 km/h40 Euro20 Euro
16 bis 20 km/h60 Euro30 Euro
21 bis 25 km/h 100 Euro70 Euro
26 bis 30 km/h150 Euro80 Euro
31 bis 40 km/h200 Euro120 Euro
41 bis 50 km/h320 Euro160 Euro
51 bis 60 km/h480 Euro 240 Euro
61 bis 70 km/h 600 Euro440 Euro
Über 70 km/h700 Euro600 Euro

Das passiert nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung

„In der Regel muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von drei Monaten ab dem "Tattag" geahndet werden, danach gilt der Verstoß als verjährt“, erklärt der ADAC die Folgen bei Tempoverstößen und sonstigen Regelverletzungen.

Der Halter des Fahrzeugs erhält einen Anhörungsbogen, in dem die Umstände der Ordnungswidrigkeit, z.B. Zeit und Ort des Verstoßes, näher beschrieben sind. Die Anhörung bietet dem Fahrer die Gelegenheit zur Stellungnahme.

„Man ist verpflichtet, Angaben zur Person zu machen, falls diese unzutreffend sein sollten“, so der ADAC. Zum Tatvorwurf selbst dagegen braucht man sich nicht zu äußern. (dpa/aze)