Sonderregeln im Lockdown
So dürfen wir Weihnachten und Silvester feiern
Der Beschluss von Bund und Ländern steht: Seit dem 16. Dezember geht Deutschland in den Lockdown, und zwar mindestens bis zum 10. Januar. An Weihnachten gibt es Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen, an Silvester aber nicht. Auf Feuerwerk sollten wir dieses Jahr ebenfalls verzichten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick – und im Video.
Wie viele Personen dürfen sich an Weihnachten treffen?
Grundsätzlich sollen bundesweit weiterhin nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen zu privaten Treffen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. An den Weihnachtstagen, also vom 24. bis zum 26.12., gibt es davon jedoch – in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Bundesland – eine Ausnahme:
Der eigene Hausstand darf sich mit vier weiteren Personen plus Kinder bis 14 Jahre treffen, auch wenn dabei mehr als zwei Hausstände beziehungsweise mehr als fünf Personen über 14 Jahren zusammenkommen.
Voraussetzung dafür: Die Personen müssen aus dem engsten Familienkreis sein – also Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Die Regierung appelliert aufgrund der nach wie vor hohen Neuinfektionszahlen noch einmal an die Bevölkerung, Kontakte zumindest in den fünf bis sieben Tagen vor dem Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Wie sinnvoll eine Selbstquarantäne vor Weihnachten ist, erklärt ein Experte hier.
Finden Gottesdienste an Weihnachten statt?

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss gewahrt bleiben
Maskenpflicht auch am Platz
Gemeinsames Singen ist untersagt.
Bei Zusammenkünften, in der so viele Besucher erwartet werden, dass die Kapazitäten ausgelastet werden könnten, muss mit einer Anmeldungserfordernis gerechnet werden.
Kann ich jetzt noch einen Weihnachtsbaum kaufen?
Ja, Weihnachtsbäume sind weiterhin verfügbar. Der Beschluss von Bund und Ländern listet den Weihnachtsbaumverkauf explizit unter den Ausnahmen vom Lockdown auf.
Dürfen wir an den Feiertagen Essen bestellen?
Essen bestellen und liefern lassen beziehungsweise beim Restaurant abholen ist weiterhin möglich. Nur der Verzehr vor Ort ist untersagt.
Dürfen wir draußen gemeinsam Glühwein trinken oder mit Sekt anstoßen?
Im eigenen Garten ja. Im öffentlichen Raum ist das Konsumieren alkoholischer Getränke allerdings vom 16. Dezember bis zum 10. Januar verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld.
Wie viele Menschen dürfen sich an Silvester treffen?
Die Ausnahmeregelung der Kontaktbeschränkungen gilt nicht für Silvester. Daher dürfen an diesem Tag private Treffen nicht anders aussehen als sonst während des Lockdowns: nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen.
Müssen wir komplett auf Feuerwerk verzichten?

Der Verkauf von Pyrotechnik wird dieses Jahr vor Silvester generell verboten. An Silvester und Neujahr herrscht außerdem ein An- und Versammlungsgebot. Die jeweiligen Kommunen sollen außerdem Feuerwerksverbote für „publikumsträchtige“ Plätze in der Öffentlichkeit aussprechen.
Auch, wenn noch Raketen von letztem Jahr übrig sein sollten: Die Regierung rät in ihrem Beschluss dringend vom Zünden von Feuerwerk ab, denn dabei entstehende behandlungsnotwendige Verletzungen könnten das stark strapazierte Gesundheitssystem noch zusätzlich belasten.