Mädchen mit zahlreichen Messerstichen getötet

Familie der getöteten Luise verklagt die beiden Täterinnen

von Valerio Magno und Sebastian Stöckmann

Der schreckliche Fall sorgte weltweit für Aufsehen.
Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg (Nordrhein-Westfalen) wurde mit zahlreichen Messerstichen getötet; zwei ihrer Freundinnen (12, 13) gestanden die Tat. Wie RTL erfuhr, hat die Familie des getöteten Mädchens vor dem Landgericht Koblenz Zivilklage gegen die minderjährigen Täterinnen eingereicht. Die auf den 27. November 2023 datierte Klageschrift liegt RTL vor. Es geht um Schmerzensgeld.
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Mädchen sollen fest zum Mord an Luise entschlossen gewesen sein

In der Klageschrift beruft sich der Anwalt der Familie unter anderem auf Ermittlungsakten und Vernehmungen der Täterinnen. Die beiden Mädchen sollen Luises Tod geplant haben und bereits drei Tage vor der Tat fest zum Mord entschlossen gewesen sein. Dies soll sich unter anderem durch in der Klageschrift gelistete Chatnachrichten der Täterinnen ergeben. Eine der Beklagten habe sogar schon drei Wochen vor der Tat Mordgedanken gehabt. Dies ergebe sich aus der Aussage einer Mitschülerin. Luise sein unter dem Vorwand zum Tatort gelockt worden. Die Mädchen hätten ihr gesagt, dass sie eine Überraschung planten.

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Luise aus Freudenberg mit Messer getötet

Zum Ablauf der Tat am 11. März 2023 schreibt der Anwalt von Luises Familie, ihre Freundinnen hätten die Zwölfjährige zunächst mit einer Mülltüte ersticken wollen. Dies ergebe sich aus Vernehmungen der Mädchen und Spuren von Luise an dem Kunststoffbeutel. Der Plan sei offenbar an Luises Gegenwehr gescheitert; eine der Täterinnen habe aber für diesen Fall ein Messer dabeigehabt, mit dem Luise dann getötet worden sei. Auch den Tatort hätten die Mädchen mit Bedacht ausgewählt, heißt es in der Klageschrift: Er sei abgelegen, und es gebe dort so gut wie keinen Handyempfang.

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Anwalt: Täterinnen wollten Spuren verwischen

Nach der Tat hätten die Mädchen regelrecht fröhlich gewirkt, schreibt der Anwalt. Unter anderem habe eine der Beklagten am Abend des Tattags ein Selfie gemacht, auf dem sie fröhlich in die Kamera schaue. Am selben Abend habe sie einen Vermisstenaufruf für Luise verfasst. Darüber hinaus habe sie – ebenfalls am selben Abend – ein Video von sich in den sozialen Medien veröffentlicht, auf dem sie fröhlich tanzend zu sehen sei.

Die Beklagten hätten nach der Tat versucht, Spuren zu verwischen, heißt es in der Klageschrift. Das Tatwerkzeug hätten sie verschwinden lassen und Luises Handy ausgeschaltet. Die bei der Tat getragene Kleidung hätten die Mädchen nicht weggeworfen: Sie hätten dies nicht für nötig gehalten, schreibt der Anwalt von Luises Familie.

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Luise aus Freudenberg getötet: Täterinnen sind strafunmündig

Zudem hätten die Beklagten auf ihren Smartphones umfangreich Daten gelöscht. In einigen widerhergestellten Nachrichten sei eindeutig eine Aversion gegen Luise zu erkennen, auch wenn sie nicht namentlich genannt werde. In den Chats habe es auch einen Austausch darüber gegeben, Luise zu töten beziehungsweise zu ermorden.

Die Höhe des Schmerzens- und des Hinterbliebenengelds stellen die Kläger in das Ermessen des Gerichts. Für die erlittenen Qualen der Zwölfjährigen hält ihre Familie unter anderem ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro für die Eltern sowie je 30.000 Euro Hinterbliebenengeld für die nächsten Angehörigen für angemessen. Insgesamt geht es um einen Streitwert von rund 160.000 Euro.

Einen Strafprozess gegen die Täterinnen gibt es nicht, weil sie strafunmündig sind. Die Ermittlungen waren im September eingestellt worden.