Für Hartz-IV-Empfänger gibt's Kredit vom Staat

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Finger zeigt auf einen Kontoauszug, aufgenommen am 16.02.2005 in Schwerin. Steuersünder mit einem Konto in der Schweiz müssen sich nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ/Online-Ausgabe) möglicherweise auf ein Strafverfahren einstellen. Ein Informant habe der deutschen Finanzverwaltung die Daten von 1500 Kapitalanlegern angeboten. Für die Daten verlange der Mann 2,5 Millionen Euro, berichtete die Zeitung am Freitag (29.01.2010) in ihrerOnline-Ausgabe. Bundesfinanzminister Schäuble überlege derzeit, ob er sich auf den Handel einlassen solle.  Foto: Jens Büttner dpa  +++(c) dpa - Bildfunk+++
Dringende Neuanschaffungen wie Waschmaschine oder Kühlschrank können in kleinen Raten zurückgezahlt werden.

Es kann immer etwas Unvorhersehbares passieren. Wer aber eh mit seinem Geld knapsen muss, kommt verdammt schnell in Not, wenn zum Beispiel der Herd kaputtgeht, die Wohnung abbrennt oder einfach nur das Kind einen Wachstumsschub hat und nicht eine Hose oder Jacke mehr passt.

Die Arbeitsagentur hat dafür eine gute Variante. Sie vergibt zinslose Darlehen, die mit Kleinstraten von fünf oder zehn Euro auch von den monatlichen Bezügen zurück zu zahlen sind.

Das Gesetz nennt diese Darlehen Leistungen nach "§ 23 Abs. 1 SGB II" und beschreibt es in Juristendeutsch so:

Leistungen nach "§ 23 Abs. 1 SGB II" sind zu zahlen, wenn im Einzelfall ein von der Regelleistung umfasster und unabweisbarer Bedarf vorliegt, der aktuell nicht gedeckt werden kann. Das zur Ansparung vorgesehene Vermögen nach "§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II" reicht für diese Anschaffung nicht bzw. nicht vollständig aus. Unabweisbar ist ein Bedarf dann, wenn er nicht aufschiebbar ist, daher zur Vermeidung einer akuten Notsituation unvermeidlich ist und nicht erwartet werden kann, dass der Hilfebedürftige diesen Bedarf mit der nächsten Regelleistung ausgleichen kann.

§ 23 Abs. 1 SGB II verschafft Ihnen im Notfall das Geld

Diese gummiartige Formulierung heiß nichts anderes, als dass Ihnen im Notfall Geld zusteht, wenn Sie selbst nicht genug haben. Diesen Notfall müssen Sie belegen. Als Beweis können Sie zur Beantragung eines Darlehens bei der Arbeitsagentur eine Diebstahlanzeige bei Verlust oder einen Kostenvoranschlag bei kaputten Geräten vorlegen.

Sie müssen einfach glaubhaft machen, dass Sie akut Geld brauchen für etwas, das im Normalfall als Bedarf gilt. Das kann auch sein, wenn das Kind mit 18 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, oder ein Familienmitglied nach langer Haftstrafe freigelassen wird und wichtige Dinge wie Kleidung angeschafft werden müssen. Ebenso ist ein Hausbrand ein Grund für einen zinslosen Kredit.

In Ihrem ganz persönlichen Fall müssen Sie mit der Arbeitsagentur einen Termin machen, um Ihre Lage zu schildern und das Darlehen zu beantragen.