Was vom Herbst übrig bleibt Überall Laub! Wer muss das eigentlich wegmachen? Anwältin klärt auf

von Uwe Bradke

Der Herbst neigt sich dem Ende entgegen, übrig geblieben sind Unmengen an Blättern auf Wegen, Straßen und Einfahrten.
Doch wer ist dafür verantwortlich, das Laub zu entsorgen? Wir haben bei Anwältin Nicole Mutschke nachgefragt.

Aufgepasst! Pflichten werden oft auf andere abgewälzt

Wer ist eigentlich dazu verpflichtet, die Blätter vor der Haustür wegzumachen, und darf ich meine Nachbarn rund um die Uhr mit meinem Laubbläser behelligen? Diese Fragen hat uns Nicole Mutschke beantwortet. So viel sei verraten: „Grundsätzlich ist der Eigentümer verantwortlich. Bei Geh- und Radwegen ist es hauptsächlich die Gemeinde, die wälzt es aber gerne an angrenzende Eigentümer ab.“ Oftmals würden auch Vermieter diese Pflichten an ihre Mieter weitergeben, aber in diesem Fall muss das im Vertrag festgehalten sein.

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Was droht mir, wenn ich das Laub nicht entferne?

Der Hauseigentümer müsse dafür sorgen, dass sich niemand verletze. Diese Verkehrssicherungspflichten sollte man laut der Anwältin ernst nehmen, sonst könnten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche drohen. Wo man das Laub entsorgen kann und wann ich mit dem Laubsauger arbeiten darf, erklärt die Rechtsexpertin im Video. (pdr)