Hygienemängel, schlechte Behandlung und mehrProbleme im Pflegeheim? Das könnt ihr als Angehörige tun!

Was passiert, wenn man nicht da ist?
Wer Angehörige in einem Pflegeheim hat, will sie dort sicher und gut versorgt wissen. Kleine Fehler sind menschlich, doch wie in der aktuellen „Team Wallraff”-Folge gibt es immer wieder Berichte über schockierende dauerhafte Missstände, unter denen alte und hilflose Menschen leiden. Wer selbst das Gefühl hat, dass in einer bestimmten Einrichtung etwas nicht stimmt, sollte deshalb nicht zögern, aktiv zu werden. Die Verbraucherzentrale hat Tipps, wie man bei Problemen im Pflegeheim am besten vorgeht.
Bei diesen Warnzeichen solltet ihr aktiv werden
Habt ihr den Eindruck, dass in dem Heim regelmäßig Mängel in Sachen Hygiene, medizinische Versorgung oder Umgang herrschen, die Bewohnerinnen und Bewohnern schaden, solltet ihr aktiv werden – vor allem, wenn Personal oder Heimleitung nicht selbst darüber informieren. Besondere Aufmerksamkeit ist laut Verbraucherzentrale unter anderem in diesen Fällen geboten:
Mangelhafte Körperpflege, z. B. zu selten gewechselte Windeln
Fixierungen, z. B. an Bett oder Rollstuhl
Häufige Stürze
Unangenehmer Geruch, schmutzige Räume
Eingriffe in die Privatsphäre
Verlust persönlicher Gegenstände
Dokumentiert alles, was euch auffällt – mit Bildern oder Videos, aber auch in Notizen. Ihr könnt auch ein Tagebuch anlegen. So könnt ihr bei eurem weiteren Vorgehen genau belegen, wo die Probleme liegen, seit wann diese bestehen und ob schon etwas dagegen unternommen wurde.
Wendet euch zunächst direkt ans zuständige Personal – vielleicht erreicht ihr damit schon eine Veränderung. Der Heimbeirat, der von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt wird und ihre Interessen vertritt, kann ebenfalls informiert werden. Bestehen die Probleme weiterhin, sucht das Gespräch mit der Heimleitung. Macht hierfür einen Termin mit ausreichend Zeit aus. Auch wenn es ein emotionales Thema ist: Bleibt im Gespräch sachlich und stellt konkrete Forderungen. Besteht auf einen verbindlichen Folgetermin nach angemessener Zeit, um das Fortschreiten der Verbesserung gemeinsam zu prüfen. Schickt eure Beschwerde auch in schriftlicher Form an die Heimleitung und dokumentiert mit Datum, was besprochen wurde.
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Zahlungen können wegen Mängeln gekürzt werden
Bringt die Beschwerde bei der Heimleitung nicht die erwünschten Ergebnisse, informiert eure Pflegekasse und die Heimaufsicht eures Bundeslandes. Als zusätzliche Anlaufstellen empfiehlt die Verbraucherzentrale die Universalschlichtungsstelle des Bundes sowie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund).
Zeichnet sich ab, dass die Probleme trotz eurer Bemühungen nicht verbessert werden, besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Rechtsanwalts gerichtlich dagegen vorzugehen. Hierzu solltet ihr euch aber zunächst ausführlich beraten lassen.
Ihr habt zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kürzung des Eigenanteils vorzunehmen, den ihr dem Pflegeheim zahlt. Hierfür müsst ihr diesem zunächst rechtzeitig und ausdrücklich erklären, dass ihr das Entgelt wegen mangelhafter Leistung kürzen wollt. Dazu gehört eine Beschreibung, zu welchen Zeiten welche Leistungen mangelhaft sind und welchen Betrag ihr beabsichtigt abzuziehen. Auch hier empfiehlt es sich, sich im Vorfeld darüber beraten zu lassen, welche Höhe angemessen ist. Bezieht ihr Leistungen der Pflegeversicherung oder Sozialkasse, solltet ihr diese über eure Pläne informieren.
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Umzugskosten, Schadensersatz und Schmerzensgeld: eure Rechte

Seht ihr keine Perspektive im aktuellen Pflegeheim mehr und wollt eure Angehörige oder euren Angehörigen woanders unterbringen, kommt ihr um die Kündigung nicht herum. Ist der Kündigungsgrund so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung des Vertrags der betroffenen Person nicht zuzumuten ist, kommt laut Verbraucherzentrale auch eine fristlose Kündigung infrage.
Besteht das Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund einer groben Pflichtverletzung der Einrichtung, könnt ihr auch eine Erstattung der anfallenden Umzugskosten einfordern. Aber Achtung: Sollte sich die Bewohnerin oder der Bewohner zum Beispiel gegen Verbesserungsmaßnahmen gewehrt haben, muss das Heim nicht für die Kosten aufkommen.
Ist euch oder der betroffenen Person durch die Probleme im Heim materieller oder sogar körperlicher Schaden entstanden, könnt ihr hierfür Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld einfordern. Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass die Durchsetzung vor Gericht oft schwierig ist – auch hier solltet ihr also eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
„Team Wallraff – Reporter undercover” bei RTL+
Hat Alloheim, der größte private Betreiber von Pflegeheimen in Deutschland, das Wohl pflegebedürftiger Menschen aufs Spiel gesetzt – auch für den Profit? Die gesamte Recherche zeigt RTL am 16. Oktober ab 20.15 Uhr. Zeitgleich steht die Folge auch auf RTL+ zum Abruf bereit.