Eure Rechte als MieterAlbtraum für Mängelhausbewohner: Ist die fristlose Kündigung nach Mietminderung rechtens?

Ärger mit der Wohnung? Hier findet ihr Hilfe!
Wann darf ich die Miete mindern, und wie bekomme ich meine Kaution wieder, wenn der Vermieter auf stur schaltet? In Bad Berleburg wurde gerade einem Mieter die Wohnung gekündigt, weil er selbst die Miete gemindert hat, ist das rechtens?
Im Video zeigen wir die lange Liste an Mängeln, mit denen Helmut Weyand in seiner Wohnung kämpft – und wie es für den 66-Jährigen jetzt weitergeht.

Wann kann ich die Miete mindern?

Seit zwölf Jahren lebt Helmut Weyand in einem Mehrfamilienhaus in Bad Berleburg im Wittgensteiner Land. Kaputte Klingel, kaputter Aufzug, die Heizung und der Strom fallen immer wieder aus: Weil die Wohnung so viele Mängel ausweist, hat der 66-Jährige zusammen mit einem Anwalt die Miete gekürzt. Nun will der Vermieter ihn vor die Tür setzen, aber ist das rechtens?

RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss sagt zu diesem Fall: „Es sieht so aus, dass der Mieter hier im Recht ist. Wenn erhebliche Mängel in einer Wohnung sind und man den klassischen Weg geht: Den Vermieter informiert, eine Frist setzt – Herr Weyand hat sich sogar einen Anwalt genommen - da macht man nichts falsch.“ Die fristlose Kündigung sei übertrieben.

Generell gilt: Eine Mietminderung ist möglich, wenn gravierende Mängel in der Wohnung feststellbar sind und der Vermieter nach schriftlicher Aufforderung nichts unternimmt. Als Beispiele nennt der Verbraucherexperte eine kaputte Heizung, Schimmel, das Wasser funktioniert nicht mehr oder es tropft von der Decke. Leichte Beeinträchtigungen wie kaputtes Licht oder gelöste Fliesen reichen nicht aus, um die Miete zu mindern.

Wie viel kann man die Miete mindern? „Eine ganz offizielle gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, sondern es gibt eine Vielzahl von Gerichtsurteilen und aus diesen Urteilen speist sich dann ein Richtwert. Dadurch weiß man, wie viel man bekommt für den jeweiligen Schaden“, so der Verbraucherexperte.

Ein Beispiel: Eine kaputte Heizung im tiefsten Winter führt zu einer Mietminderung von 100 Prozent, da die Wohnung in diesem Fall nicht bewohnbar ist. Dennoch rät Ron Perduss: Immer Rat holen, beim Mieterverein oder Anwalt. Nicht einfach die Miete kürzen. Ist die Mietminderung nämlich ungerechtfertigt, droht die Kündigung. Beispielsweise, wenn Schimmel durch den Mieter verursacht oder begünstigt wurde und dann die Miete selbst gekürzt wird, sei das ein Kündigungsgrund für den Vermieter.

Lese-Tipp: Hunderte Euro sparen: Bei welchen verbreiteten Mängeln Sie die Miete kürzen dürfen

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Spätestens sechs Monate nach dem Auszug - das ist gängiges deutsches Recht. Auch wenn der Vermieter wegen Mängeln in der Wohnung Geld abzieht, muss der Rest innerhalb von sechs Monaten auf eurem Konto sein. Bei welchen Mängeln der Vermieter die Kaution anteilig behalten kann, hängt vom Einzelfall ab.

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Darf ich bei Mängeln die Wohnung vorzeitig kündigen?

Grundsätzlich ja, bei extrem gravierenden Mängeln (wie etwa Schimmel) gibt es ein Sonderkündigungsrecht ohne Fristen. Allerdings gilt hier, ähnlich wie bei der Mietminderung: Ihr solltet immer erst den Vermieter schriftlich über die Probleme informieren und ihm die Chance geben, sie zu beseitigen. Erst wenn daraufhin nichts passiert, kommen Mietminderung oder sofortige Kündigung infrage.

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Im Video: Kinderwagen & Co. im Treppenhaus: Eure Rechte als Mieter

Darf man nasse Schuhe draußen vor der Wohnungstür stehenlassen? Und was ist mit dem Kinderwagen? Wer haftet, wenn jemand im Treppenhaus ausrutscht? Ein Anwalt für Mietrecht gibt Antworten im Video.

Hilfe für Mieter: Die wichtigsten Beratungsstellen

Unterstützung bei Kündigungen, Beratung bei Mieterhöhungen sowie Heiz- und Nebenkostenabrechnungen gibt es beispielsweise beim Mieterschutzbund (einmalige Aufnahmegebühr 20 Euro, Jahresmitgliedsbeitrag 80 Euro): http://www.mieterschutzbund.de

Der Deutsche Mieterbund vertritt die Rechte und Interessen der Mieter. Experten helfen bei Mietstreitigkeiten und bieten teilweise sogar Prozesskostenschutz. Den nächsten örtlichen Mieterverein in Ihrer Region findet ihr hier: http://www.mieterbund.de

Lese-Tipp: Der große Nebenkosten-Check: DAS darf nicht rein!