Polizei musste anrücken
Gastronom lässt Ordnungsamt-Mitarbeiter nicht rein - wegen fehlendem Impfpass

Die vier Mitarbeiter des Ordnungsamts im nordrhein-westfälischen Haan bei Düsseldorf schauten wohl nicht schlecht, als ihnen der Zutritt zu einem Restaurant verwehrt wurde. Der Leiter wollte nämlich die Impfnachweise der vier Ordnungshüter sehen – doch die weigerten sich. Die Polizei musste die Lage laut Medienberichten schlichten.
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Ordnungsamt-Mitarbeiter kamen mit der Polizei wieder
„Wenn das O- Amt am heiligen Sonntagabend mit vier Damen und Herren hier aufschlägt, um die Impf- oder Genesennachweise zu kontrollieren, da will unser Blockwart natürlich auch die Damen und Herren vom O- Amt kontrollieren“, schreibt der Wirt des Restaurants „Palazzo im Wiedenhof“ auf Facebook.
Laut der „Rheinische Post“ wollten die Ordnungshüter die 2G-Regeln in seinem Lokal kontrollieren. Doch am Eingang stellte sich der Restaurantleiter ihnen in den Weg und fragte nach den Impfnachweisen der Mitarbeiter. Das passte den Kontrolleuren wohl gar nicht, sie alarmierten die Polizei.
Wirt: Kontrolleure zeigten sich leicht verärgert
Als die Verstärkung anrückte, wurde es noch wilder: Nur zwei der Ordnungsamt-Mitarbeiter konnten ihren Impfnachweis vorzeigen, die beiden anderen nicht. Laut dem Bericht sollen sie den Nachweis vergessen haben. Dennoch sei ihnen Einlass gewährt worden, heißt es.
„Wenn dann zwei keine Nachweise mit sich führen, verstoßen wir dann gegen geltendes Recht, wenn wir sie gewähren, respektive rein lassen?“, fragt der Wirt auf Facebook, und erklärt: „Also eigentlich sagt mein gefühltes Rechtsempfinden, die beiden Ordnungshüter hätten husch, husch wieder raus gemußt, weil, man darf ja so ohne Nachweis niemand reinlassen. Die kontrollierten Kontrolleure - vor allem die ohne Nachweis - zeigten sich leicht angepißt - durften ihren Job dann aber ausführen.“
Stadt: Ordnungshüter unterliegen keiner Impfpflicht
Polizei und Ordnungsamt bestätigten den Vorfall vom 5. Dezember der Zeitung. Der stellvertretende Leiter des Haaner Ordnungsamtes, Rainer Skroblies, erklärte in der „Rheinischen Post“ dazu: „Es ist verständlich, dass die Regelung, dass theoretisch nicht immunisiertes Personal von Polizei oder Ordnungsamt 2G-Kontrollen durchführen darf, auf den ersten Blick auf Unverständnis stößt.“ Das Personal unterliege aber keiner Impfpflicht.
Die Aufgabe des Ordnungsamtes sei es, Orte wie Restaurants, in denen die 2G-Regel gilt, stichprobenartig zu kontrollieren. Denjenigen, die dann keinen entsprechenden Nachweis vorzeigen können, drohen Strafen.
Skroblies zufolge waren die Ordnungshüter dort „im Einsatz“ gewesen. Im Infektionsschutzgesetz sei demnach geregelt, dass Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen jederzeit dazu berechtigt seien, Räumlichkeiten zu betreten, erläutert er.
Anwalt: Alle müssen 2G-Nachweis erbringen
Der Kölner Anwalt Guido Theißen sagte der Zeitung, dass in der Coronaschutzverordnung klar geregelt sei, dass alle, die ein Restaurant betreten, einen Impfnachweis nachbringen müssen. Eine Ausnahme für Ordnungskräfte sehe er nicht. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes erscheinen hier nur zu einer allgemeinen Kontrolle. Etwas anderes gilt nur dann, wenn „Tatsachen“ feststehen oder ein entsprechender begründeter Verdacht der Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht“, teilt er mit. (mor)
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