Rechtzeitig kümmern!

Patientenverfügung: Worauf ihr achten solltet und wie ihr sie einfach erstellen könnt

Lebens- oder Leidensverlängerung?
Wer als schwerkranker Mensch verhindern will, dass andere über die weitere Behandlung entscheiden, sollte sich um eine Patientenverfügung kümmern. Eine solche liegt nach RTL-Informationen auch bei Heinz Hoenig vor. Eine Patientenverfügung besagt, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen erwünscht sind – oder ob sie unterlassen werden sollen.
Alle wichtigen Infos erklärt euch Allgemeinmediziner und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht auch noch einmal zusammengefasst im Video!

Was ist eine Patientenverfügung?

Heute kann selbst schwerstkranken Menschen geholfen werden, für die es noch vor fünfzig Jahren keine Rettung gegeben hätte. Das hört sich erstmal gut an. Doch viele Menschen haben Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch die Medizin. Wie stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Die Antwort: Mit einer Patientenverfügung.

Acht bis zehn Millionen Menschen in Deutschland haben eine solche geschrieben. Sie richtet sich an den behandelnden Arzt. In der Regel geht es darum, im Fall von schwerer Demenz, Koma, mehrfachem Organversagen oder schweren Hirnschädigungen das Ende von Behandlungen vorzugeben. Am häufigsten kommen die Verfügungen bei älteren Menschen in Pflegeheimen zum Tragen.

Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung?

Nein. Aber es ist sicher sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über Krankheit, Leiden und Tod zu machen und sich für oder gegen eine solche Verfügung zu entscheiden. Was ist zum Lebensende wichtig? Dass alles medizinisch Mögliche getan werden konnte? Oder eher, dass man nicht angeschlossen an alle möglichen Apparaturen einfach nicht stirbt?

Was sollte ich bedenken?

Zunächst einmal sollte man sich viel Zeit nehmen. Sozialen Einrichtungen und Dienste ( z.B. Caritas, Deutsche Hospiz Stiftung) können beraten.

In bestimmten Grenzsituationen des Lebens sind Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden kaum möglich. Wenn man Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen will, sollten man sich bewusst sein, dass man durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichtet. Umgekehrt sollte man sich darüber klar sein, dass man für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nimmt.

Achtung des Patientenwillens ist oberster Grundsatz

ARCHIV - Ein Stift liegt am 02.06.2005 auf dem ausgefüllten Vordruck einer Patientenverfügung (Illustration). Zum In-Kraft-Treten des Gesetzes zu Patientenverfügungen am kommenden Dienstag (1. September) rät Bundesjustizministerin Zypries (SPD) zur regelmäßigen Überprüfung der Erklärungen. In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa begründete sie dies damit, dass die Verfügungen am besten immer die aktuelle Situation betreffen müssten. Einen Zwang zur Aktualisierung gebe es jedoch nicht. Foto: Jens Büttner (zu dpa-Gespräch am 28.05.2009) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Eine Patientenverfügung hilft auch Ärzten und Angehörigen.

Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?

Bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollte man selbst oder eine Vertrauensperson auf die Patientenverfügung hinweisen. Auch einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird, ist sinnvoll.

Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?

Ja. Ärzte hatten früher ein moralisches und auch ein rechtliches Problem mit solchen Verfügungen, da ihr hippokratischer Eid sie verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende einzusetzen, um Leben zu retten. Mittlerweile ist die Achtung des Patientenwillens oberster Grundsatz.

Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?

Am besten lässt man sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten, bevor man eine schriftliche Patientenverfügung abfasst. Es gibt auch einiges an Literatur zum Thema. Das Bundesministerium für Justiz hat neben den hier zusammengefassten Infos eine umfassende Broschüre und Textbausteine für eine Patientenverfügung zusammengestellt.

Die Verbraucherzentrale bietet außerdem ein Online-Tool an, mit dem man online in wenigen Schritten eine Patientenverfügung erstellen kann.

Um optimal vorzusorgen, reicht eine Patientenverfügung allein aber nicht aus. Man benötigt weiterhin eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen und eine Betreuungsverfügung.

In der Vorsorgevollmacht für Gesundheitsfragen benennt man einen oder mehrere Bevollmächtigte, die sich dafür einsetzen, die Patientenverfügung durchzusetzen. Falls die Krankheitssituation nicht oder nicht konkret genug in der Patientenverfügung erfasst ist, kann der Bevollmächtigte maßgeblich zur Ermittlung des Willens beitragen. Man sollte vor allem bei mehreren Bevollmächtigten darauf achten, deren Verhältnis untereinander festzulegen und konkrete Befugnisse zu definieren.

In der Betreuungsverfügung schlägt man für den Fall einer notwendigen gesetzlichen Betreuung eine Person des Vertrauens - und gegebenenfalls Ersatzpersonen - vor, die vom Vormundschaftsrichter als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.