Schluss mit Isolationspflicht in mehreren LändernQuarantäne-Ende mit Haken: Wenn Sie diese Regeln nicht beachten, drohen hohe Bußgelder

ARCHIV - 02.12.2020, Thüringen, Hildburghausen: Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. (zu dpa: «Lockerungen bei Regeln für Corona-Quarantäne und Klinikbesucher») Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
In einigen Ländern müssen sich Positiv-Getestete nicht mehr in Isolation begeben (Symbolbild).
msc tba rot kno geh pil, dpa, Martin Schutt
von Eva Johanna Onkels

Nun fällt sie also doch: die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist sie bereits aufgehoben. Auch in Hessen soll Schluss sein mit Quarantäne – ein genaues Datum ist noch nicht bekannt. Für positiv getestete Menschen heißt das: Auch wer positiv ist, darf die Wohnung verlassen, zur Arbeit gehen, zum Einkaufen oder sogar ins Kino. Pflicht ist dann nur noch das Tragen der FFP2-Maske. Doch Infizierte müssen aufpassen, sonst wird es schnell richtig teuer.
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Deutschland wird wieder Flickenteppich

Denn die Entscheidung verwandelt Deutschland wieder in einen Corona-Flickenteppich: Bislang galt eine Isolationspflicht für fünf Tage in allen Bundesländern. Jetzt heißt es: Wer reisen will, sollte einen Blick auf die Karte werfen. Von Bayern nach Baden-Württemberg? Kein Problem! Von Bayern nach Hessen? Das kann teuer werden! 500 Euro müsste jemand aus Bayern berappen, der positiv ist und – bis zum Wegfallen der Isolation – in Hessen erwischt wird

Richtig teuer wird es in Berlin mit bis zu 5000 Euro. In Hamburg kostet ein Verstoß zwischen 150 und 2000 Euro Strafe. Auch wer in Bayern lebt, aber in Thüringen arbeitet, sollte vorsichtig sein. Denn in Thüringen kostet ein Verstoß zurzeit 1000 bis 5000 Euro.

Bundesärztekammer hält Ende der Quarantäne für vertretbar

Wer also aus Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein kommt und in ein anderes Bundesland reisen möchte, der muss sich vorher genau informieren. Wir haben für Sie zusammengestellt, wie teuer ein Verstoß gegen die Quarantäne in den einzelnen Bundesländern ist:

  • Berlin: 1.000 – 5.000 Euro

  • Brandenburg: die Bußgelder werden von den Kreisen festgelegt. Im Zweifel drohen bei einem Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung bis zu 25.000 Euro Strafe.

  • Bremen: Abwägung im Einzelfall, Strafen können bis zu 4.000 Euro betragen

  • Hamburg: 500 Euro bis 2.000 Euro

  • Hessen: 500 Euro

  • Mecklenburg-Vorpommern: 500 Euro bis 2.000 Euro

  • Niedersachsen: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

  • Nordrhein-Westfalen: 150 Euro

  • Rheinland-Pfalz: 1.000 Euro

  • Saarland: bis 1.000 Euro

  • Sachsen: 500 Euro bis 10.000 Euro

  • Sachsen-Anhalt: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

  • Thüringen: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Einfach so wird allerdings nirgendwo die Höchststrafe verhängt. So heißt es beispielsweise im Bußgeldkatalog von Niedersachsen, dass das Ausmaß und die Gefahr, die vom Verstoß ausgegangen ist, ebenso beachtet werden muss, wie etwa die Uneinsichtigkeit der betroffenen Erkrankten.

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Derweil hält die Bundesärztekammer eine Aufhebung der Isolationspflicht für vertretbar:
Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hat die von vier Bundesländern angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte begrüßt. Angesichts der zurückgehenden Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufen sei der Schritt medizinisch vertretbar, sagte er der „Rheinischen Post“. Das zeigten auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen seien. „Isolationspflichten sind weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind.“

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Karl Lauterbach (SPD) kritisiert Entscheidung der Länder

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist hingegen weniger von der Idee überzeugt: Er hält die Aufhebung für „verantwortungslos“. Bei der Umsetzung solcher Forderungen würden vulnerable Gruppen „völlig außer Acht gelassen“, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Ob und wann die anderen Bundesländer eine ähnliche Regelung einführen, ist noch nicht klar.