Schluss mit Isolationspflicht in mehreren LändernQuarantäne-Ende mit Haken: Wenn Sie diese Regeln nicht beachten, drohen hohe Bußgelder

Nun fällt sie also doch: die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion. In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist sie bereits aufgehoben. Auch in Hessen soll Schluss sein mit Quarantäne – ein genaues Datum ist noch nicht bekannt. Für positiv getestete Menschen heißt das: Auch wer positiv ist, darf die Wohnung verlassen, zur Arbeit gehen, zum Einkaufen oder sogar ins Kino. Pflicht ist dann nur noch das Tragen der FFP2-Maske. Doch Infizierte müssen aufpassen, sonst wird es schnell richtig teuer.
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Deutschland wird wieder Flickenteppich
Denn die Entscheidung verwandelt Deutschland wieder in einen Corona-Flickenteppich: Bislang galt eine Isolationspflicht für fünf Tage in allen Bundesländern. Jetzt heißt es: Wer reisen will, sollte einen Blick auf die Karte werfen. Von Bayern nach Baden-Württemberg? Kein Problem! Von Bayern nach Hessen? Das kann teuer werden! 500 Euro müsste jemand aus Bayern berappen, der positiv ist und – bis zum Wegfallen der Isolation – in Hessen erwischt wird
Richtig teuer wird es in Berlin mit bis zu 5000 Euro. In Hamburg kostet ein Verstoß zwischen 150 und 2000 Euro Strafe. Auch wer in Bayern lebt, aber in Thüringen arbeitet, sollte vorsichtig sein. Denn in Thüringen kostet ein Verstoß zurzeit 1000 bis 5000 Euro.
Bundesärztekammer hält Ende der Quarantäne für vertretbar
Wer also aus Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein kommt und in ein anderes Bundesland reisen möchte, der muss sich vorher genau informieren. Wir haben für Sie zusammengestellt, wie teuer ein Verstoß gegen die Quarantäne in den einzelnen Bundesländern ist:
Berlin: 1.000 – 5.000 Euro
Brandenburg: die Bußgelder werden von den Kreisen festgelegt. Im Zweifel drohen bei einem Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung bis zu 25.000 Euro Strafe.
Bremen: Abwägung im Einzelfall, Strafen können bis zu 4.000 Euro betragen
Hamburg: 500 Euro bis 2.000 Euro
Hessen: 500 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: 500 Euro bis 2.000 Euro
Niedersachsen: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Nordrhein-Westfalen: 150 Euro
Rheinland-Pfalz: 1.000 Euro
Saarland: bis 1.000 Euro
Sachsen: 500 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Thüringen: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Einfach so wird allerdings nirgendwo die Höchststrafe verhängt. So heißt es beispielsweise im Bußgeldkatalog von Niedersachsen, dass das Ausmaß und die Gefahr, die vom Verstoß ausgegangen ist, ebenso beachtet werden muss, wie etwa die Uneinsichtigkeit der betroffenen Erkrankten.
Derweil hält die Bundesärztekammer eine Aufhebung der Isolationspflicht für vertretbar:
Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hat die von vier Bundesländern angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte begrüßt. Angesichts der zurückgehenden Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufen sei der Schritt medizinisch vertretbar, sagte er der „Rheinischen Post“. Das zeigten auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen seien. „Isolationspflichten sind weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind.“
Karl Lauterbach (SPD) kritisiert Entscheidung der Länder
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist hingegen weniger von der Idee überzeugt: Er hält die Aufhebung für „verantwortungslos“. Bei der Umsetzung solcher Forderungen würden vulnerable Gruppen „völlig außer Acht gelassen“, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Ob und wann die anderen Bundesländer eine ähnliche Regelung einführen, ist noch nicht klar.