Wie gefährlich ist die Verhütungspille "Yasminelle"?Felicitas (37) verliert Prozess gegen Bayer

Nach dem Urteil schaut Felicitas aus dem Fenster. So richtig begreifen kann sie die Entscheidung der Richter noch nicht. „Damit habe ich nicht gerechnet“, sagt die 37-Jährige. Sie wäre vor 12 Jahren fast an einer Lungenembolie gestorben, seitdem hat sich in ihrem Leben viel geändert. Ihre Berufungsklage gegen den Hersteller der Verhütungspille "Yasminelle" auf Schadenersatz hat das Oberlandesgericht gerade abgewiesen. Ihr sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Einnahme des Präparates Ursache für ihren lebensgefährlichen Zusammenbruch war. Wie es weitergeht, das weiß Felicitas noch nicht.
Lungenembolie während Einnahme der Pille
Die Freiburger Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wies am Freitag ihre Berufungsklage gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH auf Schadenersatz ab. Ein Revision ließ das OLG nicht zu (Az.: 14 U 19/19).

„Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Klägerin Felicitas Rohrer aus dem Ortenaukreis nach der Urteilsverkündung. Vieles sei unsicher und unklar geblieben. Auch hätte sie sich ein weiteres Gutachten zu ihrem Fall gewünscht. Sie werde das Urteil gemeinsam mit ihrem Anwalt genau prüfen. „Dann entscheiden wir, wie es weitergeht.“
Die 37-Jährige hatte im Juli 2009 im Alter von 25 Jahren eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und war daran fast gestorben. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Bis heute leidet sie eigenen Angaben zufolge an den Folgen. In ihrem Beruf als Tierärztin kann sie deswegen nicht arbeiten, wie sie erklärte.
Für das lebensgefährliche Blutgerinnsel könnten nach Einschätzung des OLG aber auch Langstreckenflüge der Klägerin Monate vor dem Zusammenbruch verantwortlich sein. Das habe auch der angehörte Sachverständige so gesehen. Die 37-Jährige hatte schon 2011 Klage gegen Bayer eingereicht und war schließlich 2018 vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen unterlegen. Danach ging sie in Berufung. Unter anderem hatte sie die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 200.000 Euro erreichen wollen.

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Anti-Baby-Pillen wegen Thrombose-Risiken in der Kritik
Bayer begrüßte das OLG-Urteil. Man sehe sich in seiner Auffassung, dass die Klage unbegründet war, bestätigt, teilte das Unternehmen mit. „Gleichwohl möchten wir betonen, dass wir großes Mitgefühl mit dem Schicksal der Klägerin und mit Patienten haben, die unsere Produkte anwenden und von ernsten gesundheitlichen Beschwerden berichten - unabhängig von deren Ursachen.“
Das Präparat gehört zu den Verhütungspillen der sogenannten vierten Generation, die immer wieder wegen erhöhter Thrombose-Risiken in der Kritik stehen. Bayer betonte erneut das positive Nutzen-Risiko-Profil von niedrig dosierten kombinierten oralen Kontrazeptiva wie „Yasminelle“.
In den USA hat Bayer wegen Drospirenon-haltigen Präparaten bereits hohe Vergleichszahlungen leisten müssen. 10.600 Anspruchstellerinnen erhielten dort wegen Erkrankungen infolge von venösen Blutgerinnseln insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar, wie das Leverkusener Unternehmen Anfang Mai mitteilte. Eine Haftung sei aber nicht anerkannt worden.
Außerhalb der USA und Kanada sind noch „weniger als zehn Verfahren“ anhängig. Zwei davon - der Fall aus Baden-Württemberg und ein Fall aus Bayern - spielen sich in Deutschland ab. Im bayrischen Fall gehe es aber um das Verhütungspräparat „Yasmin“. (dpa/aze)