Änderungen ab Oktober: Die wichtigsten VerbrauchernewsOpas Asche darf mit ins Wohnzimmer! In diesem Bundesland ist das jetzt erlaubt

25 August 2022: Symbolic image time change from daylight saving time to winter time. Change clock *** Symbolbild Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit. Uhr umstellen
Im Oktober wird die Uhr wieder verstellt – aber in welche Richtung?
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Oh, schon Oktober!
Gerade wurden noch die Lebkuchen in die Supermärkte gestellt, schon steht Halloween vor der Tür. Bevor es am 31.10. soweit ist, bringt der neue Monat aber wieder ein paar Änderungen mit sich – diesmal unter anderem beim Blick auf die Uhr, in Sachen Rundfunkbeitrag und bei Überweisungen.

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist zum Oktober das liberalste Bestattungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Jetzt darf die Asche von Verstorbenen dort auch unterm Apfelbaum im eigenen Garten verstreut, zum Diamanten gemacht oder in der Urne im Wohnzimmer aufbewahrt werden. Auch Flussbestattungen sind möglich, für diese und andere neue Optionen braucht es aber noch besondere Genehmigungen. Zunächst handele es sich noch um Einzelfallentscheidungen, wie Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erklärt. Es muss geklärt werden, an welcher Stelle im Gewässer beziehungsweise an welchen besonderen Plätzen Asche verstreut werden darf.

Neu ist auch, dass Sternenkinder beerdigt werden dürfen, um Eltern beim Abschiednehmen zu unterstützen. Bisher wurden Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm tot zur Welt kamen, noch als Fehlgeburten betrachtet. Stirbt ein Elternteil gleichzeitig oder zeitnah, etwa bei einem Unfall, darf das Sternenkind auch gemeinsam mit diesem in einem Grab bestattet werden.

Umstellung auf Winterzeit

Jeden Herbst das gleiche Spiel: In der Nacht auf den letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. In diesem Jahr passiert das vom 25. auf den 26.10.: Um 3 Uhr nachts wird der Zeiger auf 2 Uhr zurückgedreht, wir bekommen also eine Stunde zurück. Dadurch ist es morgens früher hell, aber abends natürlich auch früher dunkler.

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Kein Rundfunkbeitrag mehr für diese Personen

Zehntausende Studentinnen und Studenten dürfen sich freuen: Ab dem Wintersemester 2025/26 können sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Voraussetzung ist, dass sie BAföG beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch WGs, in denen ausschließlich BAföG-Beziehende wohnen, profitieren. Für die Befreiung ist allerdings ein Antrag nötig.

Änderungen bei Überweisungen ab Oktober

Ab dem 9. Oktober sind alle Banken und Sparkassen in der EU verpflichtet, bei einer SEPA-Überweisung den Namen von Empfängerin oder Empfänger mit der angegebenen IBAN zu vergleichen. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist das Ziel, Fehlüberweisungen wegen Tippfehlern zu vermeiden, aber auch den Missbrauch durch Kriminelle. Diese konnten bisher nämlich Geld auf fremde oder gehackte Konten umleiten, indem sie falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines echten Empfängers angaben.

Der Check wird in wenigen Sekunden vor der Freigabe der Überweisung durchgeführt, indem die eigene Bank bei der Zielbank die Richtigkeit der Daten abfragt.

Außerdem müssen ebenfalls ab dem 9. Oktober alle Banken im Euro-Raum Überweisungen in Echtzeit anbieten können. Sie dürfen nicht teurer sein als andere Überweisungen.

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Elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Oktober sind Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen – es sei denn, die Patientin oder der Patient haben dem widersprochen. Hinterlegt werden müssen dann Pflichtdokumente wie etwa Befundberichte, Laborergebnisse und Arztbriefe.

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Neues digitales EU-Einreisesystem

Am 12. Oktober startet die sechsmonatige Einführungsphase des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES). Es ist ein vollständig digitales System, mit dem biometrische Daten von Nicht-EU-Bürgern erfasst werden – also Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und andere Reiseinformationen. So soll der Stempel im Reisepass nach und nach ersetzt werden. Das EES „wird zuverlässige Daten über Grenzübertritte liefern und systematisch Aufenthaltsüberzieher sowie Fälle von Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken“, erklärt die Europäische Kommission.

Ruhestand für Windows 10

Windows 10 ist bisher das populärste PC-Betriebssystem weltweit. Am 14. Oktober schickt Microsoft es allerdings in den Ruhestand. Das heißt, es wird keine kostenlosen Updates mehr für Windows 10 geben, die eventuelle Schwachstellen ausbessern. Wer es also nach dem Support-Ende noch nutzt, riskiert Opfer von Sicherheitslücken zu werden. Wer kein Upgrade auf die höhere Version Windows 11 aufspielen will, hat noch eine andere Möglichkeit: Der Konzern bietet ein weiteres Jahr sogenannte Extended Security Updates (ESU) für 30 US-Dollar (rund 27 Euro) an.

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Heckenschnitt wieder erlaubt

Wer im Garten Hecken, Büsche und Bäume stark beschneiden oder entfernen will, darf das ab dem 1. Oktober wieder tun. Denn dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln, Insekten und anderen Tieren dient. Gerade Hecken bieten ihnen einen wichtigen Lebensraum, weshalb sie im Frühjahr und Sommer nur leicht in Form gestutzt werden dürfen. (mit dpa)