Klassenfahrt ohne Happy End
Lufthansa streicht Rückflug! 46 Schüler aus Bulgarien sitzen in Berlin fest – kann RTL helfen?
Diese Klassenfahrt wird keiner so schnell vergessen!
46 Schüler einer deutschen Schule aus Bulgarien reisen gemeinsam nach Berlin. So weit, so normal. Doch als es am Ende wieder nach Hause gehen soll, gibt es ein Problem: Der Lufthansa-Flug, mit dem alle 46 Schüler zurückfliegen sollten, wird plötzlich ersatzlos gestrichen. Wie konfus die Lage zeitweise ist, seht ihr oben im Video. RTL hat mit den Betroffenen gesprochen und Kontakt zur Airline aufgenommen – alle Details erfahrt ihr oben im Video.
Schulklasse gestrandet: „Haben keine Ahnung, wie es weitergehen soll”
Schon seit 2019 organisiert das Team um Dimitri Pukas (34) für die deutsche Schule aus Sofia im Rahmen der deutsch-bulgarischen Freundschaft Klassenfahrten nach Deutschland. Immer buchen er und sein Team Flugtickets für alle, immer mit der Lufthansa. „Das ist den Eltern der Kinder auch total wichtig. Denn Lufthansa steht ja für Qualität!”, sagt er im RTL-Gespräch. Es ging auch immer alles gut – bis zum Montag, dem 2. September 2024.
An diesem Tag erreicht die RTL-Urlaubsretter ein Hilferuf von Pukas, der die Schulklasse und die bulgarischen Lehrkräfte begleitet. Der für 17:50 Uhr geplante Flug von Berlin nach München wird gegen 12 Uhr gestrichen, „ohne Angabe von Gründen, für 50 Personen. Hilfe der Lufthansa gibt es keine. Wir sind nun in Berlin gestrandet und haben keine Ahnung, wie es weitergehen soll”, schreibt Pukas.
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Gibt es nach der Flugstreichung jetzt eine Entschädigung?
Das Problem: Die Schüler können auf maximal zwei Gruppen aufgeteilt werden, da die Kinder immer von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden müssen und es nur zwei Lehrer gibt, die mit nach Bulgarien zurückfliegen. Die Lufthansa kann zunächst keinen Flug anbieten, auf den so viele Kinder spontan gebucht werden können. Auch der Schalter vor Ort in Berlin kann erst einmal nicht helfen. Die Lufthansa erklärt auf RTL-Anfrage, man habe direkt nach der Stornierung gehandelt und „die Gäste nach Möglichkeit betreut.”
Offen bleibt die Frage: Warum wurde der Flug überhaupt gestrichen? Auf RTL-Nachfrage heißt es seitens der Lufthansa, dass das Wetter schuld am Ausfall sei. Michael Lamberty, Pressesprecher der Lufthansa, sagt auf RTL-Anfrage: „Aufgrund der Wetterlage in München am Montag mussten – auch im Laufe des weiteren Tages - leider etliche Flüge gestrichen werden, darunter auch auf der Strecke nach und von Berlin. Der Flughafen München war zeitweise nur eingeschränkt anfliegbar und die Abfertigung war eine komplette Stunde lang eingestellt.”
Allerdings zeigen Daten der RTL-Wetterredaktion, dass es lediglich morgens um 9 Uhr ein kräftiges Gewitter über München gab. Nachmittags und abends, also zu Start- und Landezeitpunkt in Berlin und München, ist strahlender Sonnenschein. Warum ging also kein Flug?
„Auch wenn zur geplanten Startzeit möglicherweise keine wetterbedingte Einschränkung mehr erkennbar gewesen sein sollte, standen zu dem Zeitpunkt weder Crew noch Flugzeug zur Verfügung. Darüber hinaus waren als limitierende Faktoren das bestehende Nachtflugverbot sowie die maximale Flugdienstzeit der Crew zu berücksichtigen“, erklärt Michael Lamberty. Man streiche „keinesfalls leichtfertig“, heißt es weiter. Im Fall der Schulklasse handle es sich um eine „ungeplante Ausnahmesituation“.
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Anwalt ist anderer Meinung als Airline
Können die Betroffenen auf eine Entschädigung hoffen? Die Lufthansa verneint das mit deutlichen Worten: „Eine Entschädigung kommt in diesem Fall nicht infrage, da der Streichgrund Wetter von uns nicht zu beeinflussen ist.” Doch ist das wirklich gerechtfertigt? Schließlich war der Streichgrund ja auch nach Aussage der Airline nicht akut das Wetter, sondern vielmehr, dass weder Crew noch Flieger zur Verfügung gestanden hätten.
RTL fragt bei Paul Degott, Anwalt für Reiserecht, nach. Er betont: „Auch wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hätte, reicht das nicht aus, um deshalb beliebig Folgeflüge streichen zu können. Das würde vielleicht rechtfertigen, den Flug unmittelbar vor oder nach einem solchen Wetterereignis wegen Wetters zu annullieren, für mehr reicht das aber nicht. Wenn man dennoch streicht, muss man dann eben die Ausgleichszahlungen erbringen.“
Er ist der Meinung: Eine Entschädigung ist noch nicht vom Tisch! „Die Chancen, in diesem Fall hier eine Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung bekommen zu können, schätze ich deshalb als ausgesprochen gut ein.”
Wie es weitergeht, bleibt also spannend. Ob es die Schülergruppe wieder zurück nach Bulgarien geschafft hat, erfahrt ihr oben im Video.