Kinderpornografie im KlassenzimmerGrundschüler (8) verschickt Nacktfotos seiner Mitschülerin im Klassenchat

Kinder und Jugendliche sollten bei neuen Online-Freundschaften vorsichtig sein, um nicht Opfer von Erpressung und Manipulation zu werden.
Die Nacktfotos gingen im Klassenchat herum (Symbolbild).
Christin Klose/dpa-tmn

Der Junge wollte sie nackt sehen!
Schlimmer Fall von Kinderpornografie an einer Grundschule im Landkreis Amberg-Sulzbach (Bayern): Ein Achtjähriger fordert eine neun Jahre alte Mitschülerin dazu auf, Nacktfotos von sich zu fertigen und ihm zu schicken. Das Mädchen kommt der Bitte nach – mit weitreichenden Folgen.

Eltern melden Schock-Fund bei der Schulleitung

Denn: Nur kurze Zeit später, am Dienstagabend (11. März), kursieren die Bilder in einem Klassenchat der Grundschüler. Der Junge (8) verbreitet die intimen Schnappschüsse einfach unter seinen Klassenkameraden weiter.

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Für aufmerksame Eltern ist es ein Schock: Sie finden die Dateien und melden den Vorfall sofort bei der Schulleitung, wie die Polizei mitteilt. Die Ermittler sichern die Fotos und setzen die Geräte der betroffenen Schüler und Eltern sofort zurück. Nun läuft ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung von Kinderpornografie. „Es wird gegen alle Beteiligte ermittelt, die die Fotos aktiv verschickt haben, egal, ob an die Schulleitung oder an andere Eltern, um die Sache abzuklären”, erklärte Melanie Bäumler vom Polizeipräsidium Oberpfalz im Gespräch mit RTL. „Bereits beim Verschicken handelt es sich um eine Straftat, egal aus welcher Intension heraus die Bilder verschickt wurden”, so die Sprecherin.

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Polizei mit dringendem Appell an Kinder und ihre Eltern

Die Polizei appelliert an Kinder und Jugendliche: Bitte erstellt solche Inhalte niemals! Auch Eltern sollten sensibilisiert sein und das Thema mit ihrem Nachwuchs besprechen, damit es nicht zu solchen Taten kommt. In diesem Zusammenhang rät die Polizei: Bevormunden Sie Ihre Kinder nicht, sondern klären Sie sachlich über die Problematik auf. Verbote können umgangen werden, nachhaltige Aufklärung nicht. UND: Versenden Sie auch als Erwachsene keine kinderpornografischen Inhalte an andere Personen.” (nlu)