Energydrinks, Tickets, Insolvenzen

Werden Verbraucher bald besser geschützt?

Konzerttickets liegen über einander.
Auch beim Verkauf von Konzerttickets möchten die Verbraucherschutzminister besser durchgreifen.
Florian Schuh/dpa/dpa-tmn

Klare Kante für den Verbraucherschutz!
Die Menschen in Deutschland sollen besser vor gemeinen Machenschaften im Alltag geschützt werden. Zum Beispiel vor intransparenter Preisgestaltung oder Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Dazu wurde jetzt ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.

Eine Fülle an Forderungen

Eine Altersgrenze für Energy-Drinks, eine Obergrenze für Basiskonto-Entgelte, ein besserer Schutz von Verbrauchern etwa bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern oder beim Ticketkauf: Für dies und mehr kämpfen die Verbraucherschutzminister der Länder - und richten eine ganze Fülle von Forderungen an den Bund. Die zentralen Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz am Freitag in Regensburg im Überblick:

Insolvenzen von Reiseveranstaltern:

Aus aktuellem Anlass fordern die Länder einen besseren Schutz von Reisenden vor Insolvenzen von Reiseveranstaltern. Sie plädieren etwa dafür, dass auch für längere Ferienhausmieten oder Hotelaufenthalte eine Absicherung wie bei Pauschalreisen greift.

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Altersgrenze für Energy-Drinks:

In Deutschland gibt es kein gesetzliches Mindestalter für den Kauf und Verzehr von Energy-Drinks. Das wollen die Verbraucherschutzminister ändern: Sie fordern den Bund auf, eine Altersgrenze zu prüfen. Diese solle „bei mindestens 16 Jahren liege”, heißt es im Beschluss.

Veranstaltungstickets:

Die Länder fordern vom Bund eine Prüfung, wie der Kauf von Veranstaltungstickets für Verbraucher transparenter gestaltet werden kann. Aktuell würden für ein und dasselbe Konzert von verschiedenen Anbietern oft unterschiedliche „Presales” angeboten. Erwogen werden solle deshalb eine Pflicht für Veranstalter, rechtzeitig darüber zu informieren, in welchen Verkaufsrunden wie viele Tickets verkauft werden und zu welchen Preisen.

Preisgestaltung soll transparenter werden

Irreführende Preisangaben:

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen noch effektiver vor irreführender Werbung mit vermeintlichen Preissenkungen etwa am „Black Friday” geschützt werden. Der Bund soll deshalb eindeutig regeln, dass sich bei einer Werbung mit prozentualen Preisermäßigungen diese auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen müssten.

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Dynamische Preisgestaltung:

Kritisch sehen die Minister eine zunehmend dynamische Gestaltung von Preisen, bei der
Preise teilweise sehr kurzfristig mittels entsprechender Algorithmen an die Nachfrage angepasst werden können. Dies gelte auch für Verkehrsdienstleistungen, den Online-Handel oder die Energieversorgung. Der Bund soll deshalb prüfen, ob Gegenmaßnahmen nötig sind.

Elementarschadenversicherung:

Angesichts immer wiederkehrender Hochwasserkatastrophen, zuletzt im Süden, dringen die Länder auf die zügige Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

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Auch weiterhin soll mit Bargeld bezahlt werden können

Bargeld-Zahlungen:

Die Verbraucherschutzminister mahnen, die Möglichkeit von Barzahlungen sei auch zukünftig „unerlässlich”. Zudem sehen sie ein Problem in einer sinkenden Anzahl von Geldautomaten auf dem Land. Der Bund soll sich auf EU-Ebene für eine Zukunft auch von Bargeld einsetzen.

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Analog statt nur digital:

Bevölkerungsgruppen, die kein Smartphone haben, die nicht digital und online unterwegs sind, dürfen aus Sicht der Minister nicht unangemessen benachteiligt werden – dies soll der Bund insbesondere in zentralen Bereichen wie Mobilität und Bankwesen sicherstellen. (dpa/eon)