Kurz vor Freilassung am 17. September Anwalt von Christian B. verrät RTL, was den Maddie-Verdächtigen jetzt erwartet

Wie geht es mit Christian B. jetzt weiter?
Er hat gerade eine mehrjährige Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung einer Frau verbüßt. Nun steht die Entlassung des Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen Mädchens Maddie McCann an. Im RTL-Interview verrät sein Anwalt jetzt Details zur Freilassung von Christian B. Was plant der Verdächtige für sein Leben in Freiheit?

Es gebe ein Konzept, um Christian B. „zu schützen”

Am Mittwoch (17. September) soll es so weit sein. Christian B. soll als freier Mann die Justizvollzugsanstalt Sehnde verlassen. Sein Anwalt Friedrich Fülscher vermutet im Gespräch mit RTL, sein Mandant hätte dabei gemischte Gefühle. „Ich kann mir vorstellen, dass das mit Ängsten verbunden ist, weil man einfach nicht weiß, was auf einen zukommt.” Die lange Haft und die fast 40 Verhandlungstage hätten den 48-Jährigen gezeichnet, sagt er weiter. Sieben Jahre saß Christian B. wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin im Gefängnis.

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Anwalt Friedrich Fülscher bezeichnet Ermittlungen im Fall Maddie gegen seinen Mandanten als „absolut substanzlos.”
Anwalt Friedrich Fülscher bezeichnet Ermittlungen im Fall Maddie gegen seinen Mandanten als „absolut substanzlos.”

Über den Tag der Entlassung verrät der Anwalt, dass es ein Konzept gebe, um „Herrn B. angemessen zu schützen.” Dafür würde er im engen Kontakt mit der Polizei Braunschweig stehen. Weiter verrät Anwalt Fülscher: Christian B. habe einen konkreten Plan nach der Entlassung. Wie dieser genau aussehe, möchte sein Anwalt aber nicht preisgeben: „Ich muss darauf achten, die Persönlichkeit meines Mandanten zu schützen.” Ob Christian B. seine neuen Pläne mit Fußfessel antreten muss, bleibt auch noch offen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte einen entsprechenden Antrag, nachdem ein Gutachter Christian B. in „die absolute Topliga der Gefährlichkeit“ einstufte. In der Haft habe der Sexualstraftäter keine Therapie absolviert.

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Könnte sich Christian B. ins Ausland absetzen?

Selbst wenn Christian B. eine Fußfessel tragen sollte, würde diese nur innerhalb Deutschlands funktionieren. „Tatsächlich ist mit Überschreiten der bundesdeutschen Grenze diese Fußfessel quasi wirkungslos”, sagt Fülscher. Um zu verhindern, dass Christian B. im Ausland untertaucht, möchte die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen. In diesem müsse sie fordern, dass Christian B. sich bei einem Auslandsaufenthalt bei Gericht melden müsse.

Die frühere BKA-Ermittlerin Rebecca K. zahlte für Hauptverdächtigen im Fall Maddie Christian B. eine Strafe – und ermöglichte so seine mögliche vorzeitige Entlassung.
Christian B. ist der Hauptverdächtige im Fall „Maddie”.
Reuters

Fülscher vermutet, dass die Ermittlungen im Fall „Maddie” auch nach der Entlassung seines Mandanten andauern werden. Im Fall des Verschwindens der dreijährigen Madeleine „Maddie” McCann aus Großbritannien gilt Christian B. nämlich immer noch als Hauptverdächtiger. 2007 war das Mädchen im Urlaub mit seiner Familie aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwunden und nie gefunden worden. Bis heute wurde keine Anklage im Fall „Maddie” erhoben, weil die Beweise offenbar nicht ausreichten. „Ich halte die Ermittlungen in der Maddie Sache für absolut substanzlos”, sagt Fülscher. „Ich habe noch nichts gesehen, was mich an der Unschuld meines Mandanten zweifeln lässt.”

Besonders die britischen Medien seien Schuld an einer Vorverurteilung, sagt der Anwalt. „Die britische Presse hat alles getan, um das Bild eines schuldigen Angeklagten zu zeichnen.” Die letzten Jahre würde Fülscher zusammenfassen mit den Worten: „Viel Lärm um Nichts.”

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherchen