Urteil nach jahrelangem Rechtsstreit
Verlobung geplatzt - Frau muss Tiffany-Ring zurückgeben

Geschenkt ist geschenkt, oder? Nicht unbedingt!
Eine Frau aus dem US-Bundesstaat Massachusetts muss ihren Verlobungsring zurückgeben. Mit diesem Urteil gab das Oberste Gericht des Bundesstaates ihrem Ex recht. Der hatte den 65.000-Euro-Ring mit Klunker zurückgefordert, nachdem die Beziehung noch vor der Ehe endete.
Als er ihr den Antrag macht, klatscht das ganze Restaurant
Mit dem Richterspruch endete vergangenen Freitag (8. November) auch ein jahrelanger Rechtsstreit. Das juristische Gezerre um das edle Schmuckstück von Tiffany dauerte erheblich länger als die kurze Beziehung zwischen Bruce Johnson und Caroline Settino.

Das Paar hatte sich 2016 kennengelernt. Es schien die große Liebe, nach einem knappen Jahr hält Bruce ganz oldschool beim Vater der Auserwählten um ihre Hand an, berichten US-Medien. In einem Restaurant auf der malerischen Halbinsel Cape Cod macht er Caroline im Oktober 2017 öffentlich einen romantischen Antrag, flankiert von einem auffälligen Ring von Tiffany. Caroline ist begeistert, die anderen Gäste in dem Lokal sind es auch, sie applaudieren dem jungen Glück.
Lese-Tipp: Für seine drei getöteten Kinder: Vater läuft Boston-Marathon und will anderen helfen
Video: Papa (65) geht für Tochter auf die Knie!
Verlobung hält nicht einmal ein Vierteljahr
Welches nicht besonders lange währt. Nach nicht mal einem Vierteljahr löst Bruce Johnson die Verlobung. Er wirft Caroline Untreue vor, nachdem er auf ihrem Handy Nachrichten eines anderen Mannes entdeckt. Ihrer Beteuerung, der sei nur ein alter Bekannter, schenkt er keinen Glauben. Die für Oktober 2018 geplante Hochzeit wird abgesagt.
Nun beginnt das Tauziehen um das gute Tiffany-Stück. Caroline Settino würde den Ring trotz gelöster Verlobung gern behalten, was vermutlich nicht nur mit dem ideellen Wert des Diamant-Rings zu tun hat. Bruce Johnson hätte ihn gern zurück, was bestimmt auch mit seinem materiellen Wert zu tun hat.
Oberstes Gericht schafft Klarheit
Mehrere Gerichte verkünden unterschiedliche Urteile. Das liegt daran, dass im US-Bundesstaat Massachusetts in solchen Fällen entscheidend ist, wer Schuld am Ende der Verlobung ist. Gar nicht so einfach – ist es Bruce Johnson, weil er die Verlobung löst? Oder ist es Caroline Settino, weil sie was mit einem anderen hat?
Lese-Tipp: Massachusetts: Mutter schickt Vater Einkaufen und erwürgt dann ihre drei Kinder

Weil diese Frage nicht zweifelsfrei zu klären ist, landet der Fall schlussendlich beim Obersten Gerichtshof in Boston. Und der beseitigt mit seinem Urteil vom 8. November alle Unklarheiten: Zum einen muss Caroline den Ring rausrücken. Zum anderen spielt bei künftigen Streitereien dieser Art in Massachusetts die Schuldfrage keine Rolle mehr. „Die einzige relevante Frage (…) ist, ob die Bedingung, unter der das Geschenk gemacht wurde – also die Hochzeitszeremonie – nicht stattgefunden hat“, so das Gericht. Folge: „Wenn die geplante Hochzeit nicht zustande kommt, muss das Verlobungsgeschenk an den Schenkenden zurückgegeben werden.“
So sieht es in Deutschland aus
Was ab jetzt in Massachusetts gilt, ist in Mecklenburg-Vorpommern und anderen deutschen Ländern schön länger ähnlich geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGD) heißt es unter Paragraf 1301: „Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.“ Egal, ob der Ring von Tiffany oder aus einem Kirmesautomaten ist.