Das hätte buchstäblich ins Auge gehen können Arzt schickt Notfall-Patientin nach Hause – mit fatalen Folgen!
Starke Schmerzen, falsche Diagnose, fast blind!
Hinter Kathrin Hagenah (51) aus Sachsen-Anhalt liegt eine wahre Tortur. In der Notaufnahme einer Klinik wird sie trotz auffälliger Symptome mit der Diagnose Migräne weggeschickt. Drei Tage später stellt ein Augenarzt fest: Sie hat einen akuten Glaukom-Anfall. Jetzt kämpft sie um Schmerzensgeld.
Schmerzen werden schnell stärker
„Dann zog sich das zu, ich bekam Schmerzen, Kopfschmerzen, Augenschmerzen und dachte erst, du kriegst ein Gerstenkorn”, erinnert sich Kathrin Hagenau an den Moment, als sie merkt, es stimmt etwas nicht. Die Schmerzen werden schnell stärker. Hagenah fährt in die Klinik nach Neindorf, wo man ihr Schmerzmittel gibt. Ein Augenarzt untersucht sie dort nicht, stattdessen schickt man sie weiter an die Uniklinik Magdeburg. Doch auch dort schicken die Ärzte sie wieder nach Hause. „Die haben mich wirklich weggeschickt mit der Begründung, es wäre eine Migräne”, schildert die 51-Jährige. „Und das steht auch auf dem Befund.”
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Schock beim Augenarzt
Drei Tage später folgt der Schock beim Augenarzt: Hagenah hat einen akuten Glaukom-Anfall. Dieser entsteht, wenn das Kammerwasser im Auge nicht mehr abfließen kann. Im schlimmsten Fall kann das zur Erblindung führen. Kathrin Hagenah wird sofort gelasert.
Nun stellt sich die Frage: Hätte das verhindert werden können? Das fragt sich auch ihr Anwalt Maximilian Schwanenberger. „Man muss eventuell schon sagen, dass diese Behandlung in der Notfallaufnahme so nicht gereicht hat”, erklärt er. Es hätte ein Facharzt hinzugezogen werden müssen.

Gutachten stützt Verdacht
Ein unabhängiges Gutachten bestätigt den Verdacht. „Für einen Augenarzt ist die Diagnose ,Winkelblock’ (...) relativ einfach zu stellen”, so das Gutachten. Weiter heißt es: „Es stellt sich nun die Frage, ob Nicht-Augenärzte einen Winkelblock erkennen oder zumindest daran denken müssen. Diese Frage kann mit ,ja’ beantwortet werden.” Ein Winkelblock führt zu einem plötzlichen, starken Anstieg des Augeninnendrucks und muss schnell behandelt werden.
Die Uniklinik Magdeburg will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
Stärkung der Patientenrechte gefordert
Auch die Krankenkasse AOK und die Verbraucherzentralen fordern eine Stärkung der Patientenrechte. Es müsse für jeden leichter werden, seine Rechte durchzusetzen. „Patientinnen und Patienten müssen den Beleg dafür erbringen, dass sie schlicht und ergreifend einen klaren Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Gesundheitsschaden nachweisen und dass der Arzt vom medizinischen Standard hier an der Stelle abgewichen ist”, erläutert Dr. Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation bei der AOK.
Kathrin Hagenah fordert 3.000 Euro Schmerzensgeld. Wie lange das Verfahren dauert, ist offen. Doch Aufgeben kommt für sie nicht infrage.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche


