Krach um Kunst in Köln
HA Schults Flügelauto soll weg – jetzt wehrt sich der Künstler dagegen
Seit 36 Jahren thront der „Goldene Vogel“ – besser bekannt als das Flügelauto von HA Schult – als strahlendes Wahrzeichen auf dem Turm des Zeughauses über Köln. Ein Stück Kunstgeschichte, das seitdem die Blicke der Domstadt auf sich zieht. Nun steht das Kultobjekt vor dem Abflug: Die Stadt will das Flügelauto abmontieren, da der Turm marode und eine Gefahr für Passanten sei. HA Schult sieht das anders und pocht auf eine Sanierung, um seinen goldenen Vogel am Himmel Kölns zu behalten.
Flügel über Köln
Der berühmte „Goldene Vogel“ - von vielen auch Flügelauto genannt - ist eines der bekanntesten Wahrzeichen von Köln. Jetzt soll der vier Tonnen schwere Vogel weiterziehen und dem Dom den Rücken kehren - so will es die Stadt. Der Künstler aber nicht: „Warum ist man so dumm? Dieses Ding da oben wertet das Haus selber enorm auf und ist im Bewusstsein vieler Menschen aus der ganzen Welt. Sie tragen das Foto alle mit sich nach Hause. Dann will doch so ein Kulturdezernent, wer immer das auch ist, das einfach ausradieren - aus dem Bewusstsein der Stadt”, so HA Schult.
Ein Stück Stadtgeschichte
Seit 1991 schmückt das fliegende Goldstück auf dem Zeughaus schon das Kölner Stadtbild. Der umgestaltete Ford Fiesta war Teil einer Kunstreihe namens „Fetish Auto”. Ein damaliges Projekt zum 60. Jubiläum der Fordwerke in Köln. Heute ein Denkmal einer einst goldenen Zeit: „Ford hat damals dieses Auto gestiftet in einer Epoche, wo es der Automobilwirtschaft noch ganz anders ging. Denn wir lebten ja im vergangenen Jahrhundert in der Auto-Zeit. Das Auto gab eine Freiheit wie kein Ding je zuvor. Und das kommt hier noch zum Ausdruck“, so Schult. Der darunter liegende Turm sei marode, so der Kölner Kulturdezernent. Es gäbe Risse im Mauerwerk und damit eine Gefahr für Passanten. Auf RTL WEST Anfrage teilt die Stadt mit: „Der Stadtkonservator muss für die Auflast in regelmäßigen Abständen eine Genehmigung erteilen. Hierfür wird der Zustand des Denkmals Zeughaus regelmäßig überprüft. Laut jüngstem Gutachten konnte die Genehmigung nun nicht mehr erteilt werden.”
HA Schult hat einen Anwalt eingeschaltet
Für den 86-jährigen Schult kein Grund seinen Vogel direkt umzusiedeln. Er möchte das Gutachten erst einmal sehen und wenn nötig Lösungen finden. Ähnlich sieht das auch sein Anwalt Rolf Bietmann: „Das Urheberrecht schützt dieses Kunstwerk. Die Stadt Köln könnte dann allerdings argumentieren, die öffentliche Sicherheit wird gefährdet. Aber das Problem bleibt natürlich immer auch die Verhältnismäßigkeit. Denn bevor man etwas abreißt, kann man das ja auch sanieren. Und wenn man etwas sanieren kann, dann kann man das Kunstwerk wiederum erhalten. Insofern hat dieser Urheberrechtsschutz schon hier eine gewaltige Bedeutung und einen ganz hohen Stellenwert.” Übrigens: Nicht zum ersten Mal befindet sich das Flügelauto im Schwebezustand. Schon früher wollten Politiker dem Kunstwerk an den Kragen. Damals ging es um Denkmalschutz – aber vergeblich. Runter kam es wenn dann nur kurz - zur Inspektion. Da könnte sich jetzt ändern. Entschieden ist aber noch lange nichts. Und so bleibt der goldene Vogel erstmal in seinem angestammten Nest.