Streit um Konzert in der Rheinaue„Kunst!Rasen“-Veranstalter soll 20.000 Euro Strafe zahlen

Nicht nur für Bonner gehört sie einfach zum Sommer – die Veranstaltungsreihe „KunstRasen” lockt jedes Jahr zehntausende Besucher in die Rheinaue. Warum der Veranstalter jetzt 20.000 Euro Strafe zahlen soll.

Acht Minuten zu lang, ein Dezibel zu laut

Die Rockband Lynyrd Skynyrd bringt Anfang Juli die Bühne ordentlich zum Beben. Schön für die Fans, doch im Nachhinein schlecht für den Veranstalter. Der soll nämlich 20.000 Euro Zwangsgeld an die Stadt zahlen - weil das Rock-Konzert wohl acht Minuten zu lang und mindestens ein Dezibel zu laut war. Nescho Relić, Produktionsleiter beim bekannten Event-Veranstalter Markus Krampe, befürchtet, dass das Zwangsgeld auch andere aus der Branche verunsichern könnte: „Wir machen uns natürlich auch Gedanken, wenn wir sowas hören, weil wir auch schon in der Rheinaue Veranstaltungen gehabt haben. Das ist schon so ein brisantes Thema, gerade mit Anwohnerschutz und dem Einhalten der Pegel.“

Lärmschutz für die Anwohner

Probleme, die viele Veranstalter kennen - auch in Bonn. Die 20.000-Euro-Strafe soll verhindern, dass erneut gegen Auflagen verstoßen wird, so die Stadt. Schriftlich heißt es: „Veranstaltungen wie die des Kunst!Rasen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung (...). Hierdurch wird dem Veranstalter aufgegeben, vom Gesetzgeber vorgegebene Lärmwerte während der Veranstaltung einzuhalten. (...) Dies dient dem Schutz der Anwohnenden, der gewährleistet sein muss, um dauerhaft solche Veranstaltungen durchführen zu können.” Deshalb ist in der Bonner Rheinaue um 22 Uhr Schicht im Schacht - und keine Minute später. Guido Déus von der Bonner CDU fordert mehr Verständnis für die Konzert-Ausrichter: „Es sind nicht nur die Vorschriften, sondern es ist die Auslegung der Vorschriften.“ Veranstaltungen wie die „KunstRasen“-Reihe seinen unverzichtbar für eine „lebendige und quirlige Innenstadt“.

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Fall landet vor Gericht

Um Großveranstaltungen wird es in Bonn regelmäßig laut. Immer wieder gibt es einzelne Bürger, die von der Musik am Abend genervt sind - und klagen. Der „KunstRasen“-Veranstalter hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet, möchte sich aktuell nicht dazu äußern. Am Ende wird das Konzert der Rocker ein Fall für den Richter.