Nach Trennung von Lombardi und Rypa
Scheidungsanwältin erklärt, warum Pietro nun sehr nett zu seiner Ex Laura sein muss!

Diese Trennung hat leider traurige Konsequenzen!
Während es bei einem Beziehungs-Aus nie einen Sieger gibt, so sind oft auch noch die Kinder der Getrennten die Verlierer. Mama und Papa gleichzeitig sehen? Vorbei. Die Trennung von Laura Maria Rypa (29) und Pietro Lombardi (33) soll nach RTL-Infos hart für alle gewesen sein. Doch viele Fans fragen sich bei dem Drama: Was passiert nun eigentlich mit den Kindern? Sandra Günther, Familienanwältin aus Dortmund, klärt bei RTL auf, warum Laura entscheidet, was mit den gemeinsamen Kindern (1,2) passiert.
Kann Pietro Lombardi seine Kinder noch sehen?

Sonntagnachmittag, dem 17. August, gab Laura Maria Rypa überraschend die Trennung von ihrem Verlobten Pietro Lombardi bekannt. Seitdem postete sie ein Statement auf ihrem Instagram-Account. Pietro ist seit dem Beziehungs-Aus abgetaucht, sagte sogar einen gut dotierten Auftritt im Megapark auf Mallorca ab.
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Die frisch getrennte Laura, gleichzeitig auch Mama von zwei kleinen Jungs und berufstätig, hat den Nachwuchs gerade bei sich und sagt kämpferisch: „Ich habe Verantwortung für meine Kinder, meine Hunde und natürlich auch für meine Arbeit.”
Getrennt, zwei Kinder, nicht verheiratet: Was passiert jetzt mit dem Sorgerecht?
Doch wie oft kann Pietro nun seine Kinder sehen? Das Ex-Paar war verlobt, nicht verheiratet. Sandra Günther zu RTL: „Eine Trennung ändert an dem Sorgerecht erst einmal nichts. Allerdings ist bei Nichtverheirateten, wie in diesem Fall , das alleinige Sorgerecht ab Geburt erstmal bei der Kindesmutter, somit bei Laura.” Also muss der Ex-DSDS-Star sich gut mit seiner ehemaligen Verlobten halten? Günther: „Dies würde bedeuten, das Laura auch alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat . Sie könnte so zum Beispiel alleine entscheiden , wo die Kinder in Zukunft leben. Möglicherweise gibt es aber auch eine gemeinsame Sorgeerklärung.”
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Also Hoffnung für Familienmensch Lombardi? „Sollte dies der Fall sein, hat Pietro in sämtlichen Bereichen die elterliche Sorge betreffend , ein hälftiges Mitspracherecht. Dann könnte Laura nicht einmal alleine entscheiden, in welchen Kindergarten oder in welche Schule die beiden Kinder gehen”, so die Scheidungs-und Familienanwältin.
Pietro und Laura waren verlobt: Ist das juristisch irgendwas wert?
Doch hat die Verlobung des einstigen Traumpaars keine Bedeutung? Günther erklärt bei RTL: „Zwar ist ein Verlöbnis ein Eheversprechen, es ist aber nicht einklagbar und hat keine direkten Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche oder das Sorgerecht.” Laura steht aus diesem Grund KEIN Trennungsunterhalt oder ein Anspruch auf Zugewinn zu. Günther weiter: „Lediglich für die beiden Kinder kann sie in deren Namen Kindesunterhalt verlangen und möglicherweise Betreuungsunterhalt für sich selbst. Anspruch auf Pietros Vermögen hat sie nicht, was Pietro sicherlich freuen dürfte.”