Bundesgerichtshof kippt Entscheidung über SicherheitsverwahrungKinderschänder versteckte Marvin (13) über 900 Tage in Wohnung - kommt Lars H. doch wieder frei?

Mehr als 900 Tage hielt Lars H. Marvin gefangen, hunderte Male missbrauchte er den erst 13-jährigen Jungen. Im September 2021 verurteilte ein Gericht den Mann zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Doch nun gibt es eine Wende in dem Fall: Der Bundesgerichtshof hebt Teile des bestehenden Urteils auf. Kommt Lars H. nun doch nochmal aus dem Gefängnis frei?
Polizei fand Marvin nach zweieinhalb Jahren in Wohnung in Recklinghausen
Marvins Schicksal hielt im Jahr 2017 ganz Deutschland in Atem. Der damals 13-Jährige war spurlos verschwunden, Ermittler fahndeten bundesweit nach dem Jungen aus Duisburg, bei „Aktenzeichen XY“ baten seine Mutter und seine Schwester live im Studio um Hilfe. Vergebens.
Zweieinhalb Jahre fehlte jede Spur von Marvin. Erst nach mehr als 900 Tagen entdeckte die Polizei den Jungen, eingesperrt in einem Schrank in der Wohnung von Lars H. – und das durch puren Zufall! Die Ermittler hatten die Wohnung damals eigentlich untersucht, weil sie vermuteten, dass H. erneut Kinderpornografie verbreite. Der Recklinghauser war deswegen bereits zuvor verurteilt worden.
Fall Marvin: Lars H. zu neun Jahren Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt

Am 2. September 2021 fällte das Landgericht Bochum schließlich das Urteil im so genannten „Fall Marvin“: Neun Jahre Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung für Lars H., der verurteilte Täter sollte also nie wieder freikommen.
Doch nun droht eine Kehrtwende: Der Bundesgerichtshof kippt einen Teil des Urteils, über die Sicherheitsverwahrung von Lars H. muss nun nochmal entschieden werden, so die zuständigen Richter.
Bundesgerichtshof: kippt Urteil im Fall Marvin teilweise
Denn: Das Landgericht hatte 2021 entschieden, dass von Lars H. weiterhin Gefahr ausgehen wird. Die Begründung des Gerichts damals: Der Angeklagte hatte keine Verantwortung für seine Taten übernehmen wollen, er erklärte in seinen Ausführungen teilweise, er sei das Opfer und seine Opfer wiederum die Täter gewesen.
Das höchste deutsche Gericht urteilte dazu nun, dass diese Aussagen von Lars H. „grundsätzlich zulässig“ und Teil der Verteidigungsstrategie des Angeklagten gewesen seien. Daher muss ein anderes Gericht den Fall nun nochmal aufrollen.
Ob Lars H. nach seiner regulären Haftstrafe das Gefängnis wieder verlassen dürfen wird, wird sich wahrscheinlich frühestens im kommenden Jahr entscheiden. Sollte der verurteilte Straftäter der Sicherheitsverwahrung entgehen, könnte er das Gefängnis wohl im Jahr 2030 wieder verlassen. (jda)