Online-Verkäufe: Ab wann gilt man eigentlich als gewerblicher Händler?

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Wie viel darf man eigentlich übers Internet verkaufen, ohne als gewerblicher Händler zu gelten? Der EuGH hat entschieden.

Bücher, Möbel oder Kleidung - viele verkaufen das, was sie selbst nicht mehr brauchen, im Internet weiter. Aber ab wann gilt man eigentlich als Gewerbetreibender? Wenn man besonders viel verkauft? Wenn man regelmäßig Dinge verkauft? Über diese Fragen musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute entscheiden. Es ging um den Fall einer Frau aus Bulgarien.

Ist man gewerblicher Händler, wenn man viele Anzeigen schaltet?

Sie hatte über eine Online-Plattform eine Uhr verkauft. Der Käufer war nicht zufrieden und wollte das Geschäft rückgängig machen. Die Frau weigerte sich jedoch. Als Privatperson darf sie das. Die bulgarische Verbraucherschutz-Kommission schaute sich den Fall dann aber an und entschied: Die Frau ist eine gewerbliche Händlerin. Denn sie hatte noch acht weitere Verkaufsanzeigen veröffentlicht. Dagegen zog die Frau vor Gericht.

Gilt man also schon als gewerblicher Händler, wenn man acht Verkaufsanzeigen gleichzeitig ins Netz stellt? Der EuGH entschied: Nein. Die Zahl der angebotenen Artikel alleine sei nicht ausschlaggebend, erklärten die Richter. Ob jemand als Gewerbetreibender eingestuft werden kann, hängt von weiteren Faktoren ab.

Diese Faktoren sind ausschlaggebend:

Denn dafür müssten die Verkäufe Teil einer "gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit" sein. Für den EuGH gilt man beispielsweise dann als professioneller Verkäufer, wenn man mit einer "gewisse Regelmäßigkeit" Ware im Netz verkauft. Aber auch dann, wenn man damit seinen Lebensunterhalt bestreitet oder wenn man große Mengen von Ware verkauft. Auch die Rechtsform, also ob die Person ein Gewerbe angemeldet hat oder beispielsweise nur für einen Verein tätig ist, spielt eine Rolle.

Gerichte müssten dann von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Person als gewerblicher Händler oder als Privatverkäufer eingestuft werden muss. Es kann also durchaus sein, dass jemand viele Anzeigen ins Netz stellt und immer noch als privater Händler gelten kann.