Berliner Gericht hat entschieden

Johnson & Johnson: Eine Dosis reicht für einen vollständigen Impfstatus

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Nach langen Diskussionen hat ein Gericht in Berlin jetzt geurteilt: Eine Dosis mit Johnson & Johnson reicht für einen vollständigen Impfstatus.
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Nach langen Diskussionen dürfen alle, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, aufatmen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt nämlich entschieden: Auch eine Dosis des amerikanischen Corona-Imfpstoffes reicht aus, um einen vollständigen Impfstatus zu erhalten.
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Vollständig geimpft aber nicht geboostert

Auch nur einmal mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eilverfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen. Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend.

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Der Impfstatus ist Teil des Infektionsschutzgesetzes - und obliegt der Bundesregierung

Derartige Entscheidungen müsse die Bundesregierung selbst treffen, hieß es nun in der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Vorschriften im Infektionsschutzgesetz könnten solche Aufgaben nicht an das Paul-Ehrlich-Institut übertragen werden. Derartige Bedenken hatte auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vor rund einer Woche in einem Eilverfahren geäußert. Die Richter dort entschieden im Fall eines Ehepaares allerdings, dass jemand, der nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sei, keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte habe. (dpa/jbü)

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